Zweitwohnsitz nach §549?
Ich möchte ein Zimmer mieten, der Vermieter möchte den Vertrag über meinen Vater machen und verwies mich auf §549 BGB. Ist das dann ein Zweitwohnsitz und somit steuerpflichtig?
5 Antworten
Ein Zweitwohnsitz ist es für Dich, wenn Du als Hauptwohnsitz weiter bei Deinen Eltern gemeldet bleibst.
Nach dem Meldegesetz muss sich jeder an dem Wohnort anmelden, wo er einen ständigen oder häufigen Aufenthalt hat. Wenn Du bspw. Deinen Hauptwohnsitz bei den Eltern behältst, weil Du Wochenenden oder andere Freizeit dort verbringst, während Du zwecks Arbeit oder Studium ansonsten in dem angemieteten Zimmer wohnst, musst Du Dich beim Einwohnermeldeamt dieser Stadt auch anmelden. Dann eben als Zweitwohnsitz.
Sofern es in dieser Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, wirst Du dazu heran gezogen. Dein Vater nicht, denn er ist nur Mieter der Wohnung, aber nicht derjenige, der auch dort wohnt.
Wenn Du im Falle von Zweitwohnsitzsteuer diese nicht zahlen willst, dann meldest Du Dich eben komplett mit Hauptwohnsitz auf die Adresse des angemieteten Zimmers um.
Der Paragraf hat mit Zweit- oder Hauptwohnsitz nichts zu tun.
Er regelt lediglich welche Bestimmungen des Mietrechts Anwendung finden und welche nicht.
Dein Vater? Was hat der damit zu tun?
Anmelden mußt Du dich binnen 2 Wochen nach Einzug auf jeden Fall. Ob nun als Haupt- oder Zweitwohnsitz ist eine völlig andere Frage. Zudem erheben nicht alle Gemeinden/Städte eine Zweitwohnsitzsteuer.
Wenn dein Vater für dich das Zimmer mietet und in dem Ort, wo das ist, eine Zweitwohnungssteuer fällig ist, wird das eine teure Angelegenheit. Die Steuer beträgt per anno ca. 8% der Jahresnettomiete für das Zimmer.
Wenn sich der Vermieter des Zimmers absichern will, dann sollte dein Vater als Bürge eintreten, der MV aber von dir abgeschlossen werden.
Der Ort wäre dann dein Hauptwohnsitz. Du bräuchtest zur Vorlage beim Meldeamt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters des Zimmers um dich anzumelden.
Wenn du mal nach Hause fährst, dann wärest du dort Besuch (ohne dort weiter gemeldet zu sein). Abmelden musst du dich nicht, nur beim zuständigen Meldeamt des neuen Wohnortes anmelden.
Der Vermieter möcht nur sicher sein das der Mietzins reinkommt !
Danke für deine Antwort aber das war nicht meine Frage
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/untervermietung/349-ungeschuetzte-mietverhaeltnisse.html
Es wird da das übliche prozedere ausgeschlossen bei Aufhebung etc !Absatz 2 und 3 .
Der § passt nicht zur Frage, weder das Wort Zweitwohnsitz, noch das Wort Steuer kommt darin von.
Ok dann vergiss den §. Mir geht es hauptsächlich darum, ob mein Vater das dann als Zweitwohnsitz anmelden muss und ob ich mich dort wohnhaft melden kann.