Wochenende arbeiten, trotz 5 Tage Woche?
Ich arbeite in einem Büro von Mo-Fr. Leider muss ich nun zum 3. mal auch Samstags kommen. Dafür gibts aber nix. Alles mit dem Gehalt abgegolten !
Meine Frage, ich hatte irgendwo gelesen, dass man, wenn man 6 anstatt 5 Tage in der Woche arbeitet, einem einen freien Tag zusteht. D.h. statt meinen üblichen 30 Urlaubstagen, hätte ich eigentlich 33 Tage frei, da ich ja 3x Samstags gearbeitet habe.
Vielen Dank für Rückantworten, ob das so stimmt !
8 Antworten
Wo steht denn, dass alles mit dem Gehalt abgegolten ist? Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen lässt sich schwer etwas dazu sagen (Wochenarbeitszeit, Überstundenreglung etc). Die Regelung mit dem halben Tag ist wohl nicht Standard. Die meisten Firmen, in denen ich als Servicetechniker unterwegs bin, haben ein Überstundenkonto. Wenn Leute am Samstag z.B. 2 Stunden arbeiten, dann haben Sie 2 Stunden Guthaben. Sie können also mal 2 Stunden früher gehen (oder sich eben noch mehr ansparen). Wann man von seinem Guthaben frei nimmt muss allerdings mit dem AG abgesprochen werden.
Wenn der Samstag mehr als Deine 40 Stunden sind dann hast Du wohl auch ein Recht auf Bezahlung. Aber ansonsten ist der Sa ein Werktag. Nur für Sonntags gibt es einen Tag Ersatzfrei.
Nachtrag: Da allerdings in Deinem AV 5Tage/Woche vereinbart sind kannst du auch auf einhaltung des vertraglich vereinbarten bestehen.
Was steht denn zur Wochenarbeitszeit in Deinem Arbeitsvertrag? In welchem Zeitraum waren die Samstage? Überstunden sollten in Freizeit abgegolten werden, müssen aber nicht. Bei manchen Jobs sind ein paar Mehrstunden meist im Vertrag vermerkt . Ansonsten werden sie ausbezahlt.
Mehr Urlaubstage gibt es wegen der Samstage bestimmt nicht. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass jeder AN Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub hat. Das sind dann bei einer 5-Tage-Woche 20 und bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung bezüglich der Mehrarbeit?
Diese zusätzlichen Urlaubstage gelten nur bei regelmäßiger (!!!) Samstagsarbeit, wie sie z.B. oft imEinzelhandel üblich ist. Dann ist dies meist auch in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt. Andernfalls kann hierzu auch eine entsprechende Aussage in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
Na ,dann ist doch alles klar,wenn es auch noch im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wurde! Chef nett darauf ansprechen!