3x im Monat Samstag arbeiten?

4 Antworten

https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/arbeitszeit

auszug

Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.

Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag frei bekommen.

xxfistexx  27.06.2019, 22:36

aber dann darf der betrieb den azubi ja gar nicht dauerhaft am wochenende einstzen nach deiner aussage. Es sei denn der azubi hat dafür einen anderen tag in der woche frei, außer sonntag.

Repwf  27.06.2019, 22:39
@xxfistexx

Richtig, zumindest er noch nicht 18 ist

ABER der FS schreibt ja das er genau diesen Ausgleichstag ja hat

Unter 18 ist das auch als Azubi verboten.2 mal ist im monat nur erlaubt.

Aber dauerhaft sagt aus das der betrieb sich nicht an geltendes rech hält und erst recht nicht an die Ausbildungsverordnung.

Samstag war nie ein normaler wektag das galt und gilt nur für bestimme berufe.

Dein Chef verstößt damit gegen das Jugendarbeitsschutz Gesetz.(bzw Jugend arbeit zeit Gesetz)

2 mal Samstag ist erlaubt wen man Dan einen anderen freien tag bekommt.

Familiengerd  28.06.2019, 13:28
Samstag war nie ein normaler wektag das galt und gilt nur für bestimme berufe.

Wie kommst du denn auf diesen Unsinn!!

Definition "Werktage":

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

(nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 3 "Dauer des Urlaubs" Abs. 2)

Auch Deine Aussage

Unter 18 ist das auch als Azubi verboten.2 mal ist im monat nur erlaubt.

ist falsch!

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG § 16 "Samstagsruhe" Abs. 2 Satz 2 "sollen" (nicht "müssen"!!) Jugendliche an 2 Samstagen im Monat frei haben!

du hast eine 5-Tagewoche - du arbeitest Samsags - in der Woche dafür nen Tag frei - legitim

Familiengerd  28.06.2019, 13:29

Jugendliche "sollen" aber an 2 Samstagen im Monat frei haben (JArbSchG § 16 "Samstagsruhe" Abs. 2 Satz 2).

Also das Läden am Samstag offen sind ist eigentlich bekannt. Wie euer Boss das jetzt eintaktet, das kann später noch anders werden.