3x im Monat Samstag arbeiten?
Ich bin Azubi im 1. Lehrjahr bald 2. und 15 Jahre alt werde ende Dezember 16
und muss jetzt 3x mal im Monat Samstag arbeiten hab zwar dafür ein tag frei aber trotzdem geht das das ich nur 1x im Monat Samstag frei hab oder 3-2x mal hintereinander Samstag arbeiten muss (Arbeite im Einzelhandel)
4 Antworten
https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/arbeitszeit
auszug
Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.
Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag frei bekommen.
Richtig, zumindest er noch nicht 18 ist
ABER der FS schreibt ja das er genau diesen Ausgleichstag ja hat
Unter 18 ist das auch als Azubi verboten.2 mal ist im monat nur erlaubt.
Aber dauerhaft sagt aus das der betrieb sich nicht an geltendes rech hält und erst recht nicht an die Ausbildungsverordnung.
Samstag war nie ein normaler wektag das galt und gilt nur für bestimme berufe.
Dein Chef verstößt damit gegen das Jugendarbeitsschutz Gesetz.(bzw Jugend arbeit zeit Gesetz)
2 mal Samstag ist erlaubt wen man Dan einen anderen freien tag bekommt.
Samstag war nie ein normaler wektag das galt und gilt nur für bestimme berufe.
Wie kommst du denn auf diesen Unsinn!!
Definition "Werktage":
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
(nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 3 "Dauer des Urlaubs" Abs. 2)
Auch Deine Aussage
Unter 18 ist das auch als Azubi verboten.2 mal ist im monat nur erlaubt.
ist falsch!
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG § 16 "Samstagsruhe" Abs. 2 Satz 2 "sollen" (nicht "müssen"!!) Jugendliche an 2 Samstagen im Monat frei haben!
du hast eine 5-Tagewoche - du arbeitest Samsags - in der Woche dafür nen Tag frei - legitim
Jugendliche "sollen" aber an 2 Samstagen im Monat frei haben (JArbSchG § 16 "Samstagsruhe" Abs. 2 Satz 2).
Also das Läden am Samstag offen sind ist eigentlich bekannt. Wie euer Boss das jetzt eintaktet, das kann später noch anders werden.
aber dann darf der betrieb den azubi ja gar nicht dauerhaft am wochenende einstzen nach deiner aussage. Es sei denn der azubi hat dafür einen anderen tag in der woche frei, außer sonntag.