Wo wird ein notarieller Ehevertrag hinterlegt?

4 Antworten

Ein notarieller Ehevertrag bleibt immer in der Verwahrung beim Notar, niemals beim Amtsgericht. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein so genannter "Ehe- und Erbvertrag" (also beides in einer Urkunde) abgeschlossen wurde. Wenn noch beide leben und die amtliche Verwahrung nicht gewünscht ist, dann liegt auch diese Urkunde beim Notar. Wenn einer bereits verstorben ist oder die amtliche Verwahrung gewünscht ist, dann ist er beim zuständigen Amtsgericht.

Es ist im übrigen auch nur der beurkundende Notar oder dessen Nachfolger dazu berechtigt weitere Ausfertigungen zu erteilen.

Wenn du nicht mehr genau weißt, welcher Notar es ist, dann musst du die möglichen Notare eingrenzen und bei denen mal anrufen. Anhand deines Namens müssten die im Programm sehen können, ob du den Ehevertrag bei denen abgeschlossen hast.

Frag doch bei dem Notar, bei dem du den Vertrag hast beurkunden lassen!

phammelrath 
Beitragsersteller
 13.05.2012, 17:47

Weiß leider den Namen des Notars nicht mehr und die Frage ist so dringend, dass ich sie bis Montag 08:00 Uhr beantwortet haben muss. Kann also leider das AG nicht fragen. Sonst hätte ich ja nicht HIER gefragt. Trotzdem Danke für Deine Antwort :-)

JensPeter  13.05.2012, 19:45
@phammelrath

Notar findet man im Standesamt im Rathaus, z.B. !!

das weiß dein Notar und das zuständige Amtsgericht

phammelrath 
Beitragsersteller
 13.05.2012, 17:47

Weiß leider den Namen des Notars nicht mehr und die Frage ist so dringend, dass ich sie bis Montag 08:00 Uhr beantwortet haben muss. Kann also leider das AG nicht fragen. Sonst hätte ich ja nicht HIER gefragt. Trotzdem Danke für Deine Antwort :-)

newcomer  13.05.2012, 18:06
@phammelrath

solche Verträge werden sicher beim Amtsgericht hinterlegt denn ein Notariat könnte abbrennen und alle Unterlagen vernichtet, das Amtsgericht hat feuerfeste Archivierung!

Hufnagl  13.05.2012, 22:51
@newcomer

Leider nicht richtig, nahezu alle Originalurkunden werden beim Notar verwahrt. Ausnahmen sind

  • Testamente
  • Erbverträge (nachdem ein Erblasser gestorben ist oder aber wenn die notarielle Verwahrung nicht gewünscht ist) und
  • Unterschriftsbeglaubigungen, wo der Notar keinen Urkundstext selbst entworfen hat, sondern nur die Unterschrift auf einem vom Kunden mitgebrachten Dokument beglaubigt hat.

Es gibt dann noch ne kleine Ausnahme, wenn man das Original im Ausland braucht, aber das ist dann doch eher selten.

Ich denke beim Notar, dort ist er ja sicherlich registriert. Gehe zum Notariat, sie werden dir sicher helfen können. LG