Ist ein notarieller Ehevertrag (Gütertrennung etc.) nach Gattentod weiterhin in dieser Form gültig?
Eigentlich ist mit der Frage schon alles gesagt, ausser es kommt jetzt anschliessend ein neuer Aspekt bei den Antworten dazu. Dann muss ich die Fage bzw. Info weiter modifizieren. Lieben Dank im voraus.
6 Antworten
Nein, wenn der Ehepartner tot ist, gilt der Gütertrennungsvertrag nicht mehr. Deshalb ist es immer ratsam, zusätzlich noch vorausschauend ein Testament zu machen für den Fall, daß ein Partner stirbt. Dann tritt das Testament in Kraft. Hier ist meistens der überlebende Teil Alleinerbe.
Es gibt Verträge, die binden über den Tod einer Vertragspartei hinaus - z.B. Erbverträge, Testamente usw.
Eheverträge sind normalerweise mit dem Tod einer Vertragspartei erloschen.
Der Ehevertrag enthält ja nur Regelungen für den Fall, dass die Ehe durch eine Scheidung endet. Das ist ja nun bei euch nicht mehr möglich.
Der Ehevertrag kann sich jetzt allerdings noch asuwirken auf die Höhe der Erbquoten bzw. Pflichtteile (letzteres nur dann, wenn zusätzlich ein Testament oder ein Ervbvertrag vorliegt).
Richtig - soweit Regelungen enthalten sind, die die Erbanteile der Kinder betreffen, gilt dieser diesbezüglich logischer Weise weiter: Sonst hätte z.-B. die Regelung im Erbvertrag meiner Eltern, dass die Kinder vom Erstversterbenden (in unserem falle Tod des Vaters 2005) ein Geldvermächtnis in Höhe des gesetzlichen Erbteiles erhalten, fällig mit dem Tod des Letztsterbenden (Mutter, lebt noch!), bis dahin nicht verzinslich und fällig, keinen Sinn.
YX
Nein - es gibt ja keinen Vetragspartner mehr. Damit erlischt auch der Vertrag. Nur wenn hier Regelungen getroffen sind, die nach dem Tod gelten (Erbangelegenheiten) behalten diese Ihre Gültigkeit.