Wo steht im Mietrecht, daß der Vermieter die Lüsterklemme am Deckenauslaß kaufen und installieren muß?
Wo steht im Mietrecht, daß der Vermieter die Lüsterklemme am Deckenauslaß kaufen und installieren muß?
6 Antworten
Im Gesetz (BGB) steht, dass der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgerechten Gebrauch geeigneten Zustand bei Mietbeginn zu übergeben (und während der Mietzeit zu erhalten) hat.
Der stromführende Deckenauslass muss deshalb logischerweise mit einer Anschlussmöglichkeit in Form einer Lüsterklemme versehen sein. Das auch aus Sicherheitsgründen.
Ein Gesetz nur für Lüsterklemmen gibt natürlich nicht.
Man könnte hier analog Steckdosen oder Schalter zum Vergleich heranziehen. Auch hier dürfen nicht nur die Leitungen aus der Wand ragen, es muss die für die Funktion erforderliche Installation vorhanden sein. erst dann ist der vertragsgemäße Gebrauch möglich.
... im Recht, also in einem Urteil, einfach dort mal lesen, Du wirst es ja bestimmt noch haben.
Das steht im Mietrecht nirgends. Genauso wenig, dass ein Mieter überhaupt "Lüster" anklemmen muss.
Eine solche Vorschrift existiert nicht. Wenn keine Lüsterklemme dran ist, dann muss sich der Mieter darum kümmern oder einen Elektriker beauftragen.
der vermieter hat die wohnung so zu übergeben, dass nichts passieren kann. offene kabelenden ohne klemmen stellen eine solche gefahr auf jeden fall dar.
kann bloß jemand schreiben, der von elektrosicherheit keine ahnung hat
Soso .. welche qualifizierte Ahnung hast du denn ?
Immer lustig wenn Leute Urteile abgeben und nichts über den wissen über den sie urteilen
Ist eine ungeschützte Lüsterklemme etwa ein kindersicherer Berührungsschutz ? Das wäre nur eine geschlossene Dose. Aber da Kinder selten an die Zimmerdecke kommen, besteht wohl kein Grund eine Wohnung nicht mit einem nur einfach abgesicherten Deckenauslass zu übergeben.
Nein!
zu deiner info...ich hab jahrelang als elektiker gearbeitet
sowohl im servicedienst als auch bei stino standardinstallationen im privaten und gewerblichen bereich.
ich maße mir das an !
und was hast du so zu bieten??
bin nur Dipl. Ing. Fachrichtung Elektrotechnik
toll....und dann mit klebeband um die ecke kommen....
sowas nenn ich pfusch oder laie
das dann auch noch hier als rat zu geben....boah
bei der quali solltest du wissen, dass eine ordnungsgemäß angebrachte lüsterklemme die der vde norm gerecht wird ,sehr wohl einen ausreichenden berührungsschutz mitbringt.
kein mensch kommt mit seinen fingern an spannungsführende teile wenn sauber gearbeitet wurde.
Isolierband "heilt" das Problem auch.