Gemeinsamer Waschkeller, eine Strom & Wasserzähluhr? MIETRECHT?
Ich wohne nun seit 8 Monaten in meiner neuen Wohnung und habe seit letzten Monat eine neue Waschmaschine. Diese befindet sich in einem gemeinsamen Waschkeller (4-5 Familienhaus) und das verbrauchte Wasser und der Strom aus dem Waschkeller wird über eine zentrale Zähleruhr abgerechnet.
Darf der Vermieter pro Kopf abrechnen, oder ermittelt er den jährlichen Wasserverbrauch speziell anhand der Wohnungsgröße ?
Als Abhilfe habe ich einen eigens gekaufte Wasserzähluhr anmontiert und eine Stromzähleruhr.
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten :)
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Wenn die einzelnen Anschlüsse der Waschmaschinen nicht den Zählern der Wohnungen zugeordnet sind, kann z. B. nach Personenzahl, nam²-Wohnfläche oder einfach nur nach Wohneinheiten abgerechnet werden.
Der eigens gekaufte Wasserzähler und der Stromzähler helfen Dir nur, festzustellen, inwieweit der Betrag, der dann von Dir verlangt wird, von dem tatsächlichen Verbrauch abweicht. Es geht nicht, dass bei Dir nach Zählerständen abgerechnet wird, während die anderen nach einem anderen Modus zahlen müssen.
In den Wohnungen sollten je eine Wasseruhr sein! Das, was die Mietergemeinschaft verbraucht, wird normalerweise nach qm / Wohnung berechnet. Wie das mit deinen eigenen Zählern funktioniert, solltest du die Verwaltung / Vermieter fragen...
Darf der Vermieter pro Kopf abrechnen, oder ermittelt er den jährlichen Wasserverbrauch speziell anhand der Wohnungsgröße ?
Pro Kopf darf der VM wenn vertraglich so vereinbart. Wenn nicht nach der Wohnungsgröße.
Als Abhilfe habe ich einen eigens gekaufte Wasserzähluhr anmontiert und eine Stromzähleruhr.
Wo? Im Waschkeller an Deiner Waschmaschine?
Wenn ja wird Dir das wenig nutzen wenn nicht alle Waschmaschinen solche Zähler haben.
Im Übrigen wäre das Anbringen der Zähler eine bauliche Veränderung, die nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt wäre.
Wozu die Umfrage nötig ist erschließt sich mir nicht.
Darf der Vermieter pro Kopf abrechnen, oder ermittelt er den jährlichen Wasserverbrauch speziell anhand der Wohnungsgröße ?
Das steht in Deinem Mietvertrag. Wenn nicht, dann per Wohnungsgröße. Eigener Zähler pro Einheit bedarf es nicht...