Wo soll ich eine Behinderung von GdB 50 melden?

6 Antworten

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Dem AG kannst Du es melden, musst aber nicht. Wenn Du den Zusatzurlaub möchtest, solltest Du es natürlich melden.

Auch beim Finanzamt solltest Du eine Kopie des Bescheides einreichen- das m indert Deine Steuerlast! Nicht vergessen, gell?!

Der KK ist es erstmal egal, aber w enn Du eine chron. Krankheit hast, kann es wegen der Zuzahlung zu Medikamenten etc. interessant werden- der Antrag ist recht einfach gestellt und Du musst eben nur 1% des Jahreseinkommens statt 2% an Zuzahlungen leisten.

Hört sich pillepapp an, aber alles in allem läppert sich da doch mal was zusammen.

Ein amt teilt dem anderen nichts mit, auch nicht anderen Stellen. Das darf man alles selber machen (Pech, wenn man was vergisst, sage ich mal ganz zynisch

> zynisch? Ja, weil einen niemand auf so was hinweist.. was man selber nichtw eiss und macht, das geht einfach unter.

Kenne ich aus eigener Erfahrung.

Dir schenkt keiner was, also verschenke auch Du nichts.

Ich hab z.B. seit längerem monatlich 20€ Zuzahlung zu Medis.. dazu 35€ monatlich für Krankengymnastik.. 38€ monatlich für Lymphdrainage..arbeite mittlerweile nur noch Teilzeit.. da lohnt es sich schon, alle "Vergünstigungen" mitzunehmen, die es gibt.

Irgendwer hat mir mal netterweise gesagt, ich wäre ja in der Hinsicht voll der Schmarotzer.. nach dem Antwort "du kannst gerne meine MS haben" war dann Ruhe. Das heisst nicht umsonst Nachteilsausgleich...

schumikimi 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 12:30

Ja sehe ich genau so 👍🏻

Bei der Krankenkasse kannst Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, sofern Deine Ausgaben für Zuzahlungen 1% Deines Bruttoeinkommens übersteigen. Ohne Schwerbeschädigung könntest Du das erst bei Überschreitens von 2% Deines Bruttoeinkommens.

Manche Eintrittsgelder sind vergünstigt. Auch wenn es nicht an der Kasse steht- immer danach fragen!

Manche Autohersteller bieten beim Neukauf eines Wagens Prozente.

Generell immer die Augen offen halten, es gibt einige kleine Unterstützungen.

sassenach4u  05.03.2018, 16:51

Da irrst du leider kunterbunt23, okieh hat es dir schon erklärt.

schumikimi 
Beitragsersteller
 04.03.2018, 23:51

Danke

Du solltest auf jeden Fall eine Meldung beim Finanzamt machen. Mit einem GdB von 50 bekommst Du nämlich einen Pauschbetrag (Freibetrag) von 570 € für Deine Steuererklärung. Der wird aber nur eingetragen, wenn das Finanzamt davon Kenntnis erhält. Bitte jedoch Nachweis beifügen (Kopie des Ausweises)!

eulig  05.03.2018, 07:19

die Ausweiskopie reicht nicht aus. du musst denn Bewilligungsbescheid über die Schwerbehinderung vorlegen. du kannst den Pauschbetrag schon vor Abgabe der Steuerklärung geltend machen. einfach direkt zum Finanzamt gehen. früher hätte man gesagt, dass wird die auf der Steuerkarte eingetragen. gut die gibts nun nicht mehr. aber das Finanzamt meldet es direkt an den Arbeitgeber, so dass der Freibetrag direkt bei deiner Lohnabrechnung berücksichtigt wird. diese Meldung ersetzt aber nicht den Nachweis an den Arbeitgeber durch dich selbst um deinen Sonderurlaub geltend zu machen.

PatrickLassan  05.03.2018, 09:06
@eulig
aber das Finanzamt meldet es direkt an den Arbeitgeber,

Nicht ganz. Der Freibetrag wird in der ELSTAM-Datenbank vermerkt, und der Arbeitgeber erfährt davon, wenn er die ELSTAM-Daten abfragt.

schumikimi 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 11:41
@eulig

"so dass der Freibetrag direkt bei deiner Lohnabrechnung berücksichtigt wird"

Werden dann so jeden Monat weniger Steuern abgezogen ?

schumikimi 
Beitragsersteller
 04.03.2018, 20:50

Danke ! :-)

Für die KK spielt das keine Rolle, bei der Rentenversicherung wird es erst interessant, wenn du die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte beantragst.

Melde es deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt.

Kunterbunt23  04.03.2018, 22:54

Auch bei der KK kann es eine Rolle spielen. Zum Beispiel bei der Zuzahlungsbefreiung.

okieh56  04.03.2018, 23:36
@Kunterbunt23

Da geht es darum, ob eine chronische Erkrankung vorliegt, dazu muss man nicht behindert sein und nicht jeder Behinderte mit GdB 50% gilt automatisch als chronisch krank.

Eine Rolle spielt allerdings das Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H", da man in dem Fall Anspruch auf Fahrkosten für ambulante Behandlungen hat.

sassenach4u  05.03.2018, 12:14
@Kunterbunt23

Der GdB nein, nur die chronische Erkrankung, die vlt. dazu geführt hat.

schumikimi 
Beitragsersteller
 04.03.2018, 23:52

Danke

Bei sofortiger Meldung an das FA steht Dir der Steuerfreibetrag ( 570 Euro jährlich / 47,50 Euro monatlich ) auch schon im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnungen "zur Verfügung".

Es reicht jedoch auch eine Meldung an das FA im Rahmen der nächsten Einkommensteuererklärung .