Behindertenausweis Kinder bei Sprachfehler
Hallo
ich habe mal eine Frage an Euch.
Ich habe einen guten Freund und er hat ein Sohn 7 Jahre.Dieser besucht eine Förderschule.Leider zum zweiten Mal die 1.Klasse,da er Schwierigkeiten in der Schule hat. Er hat wohl schon seit dem Kindergarten Logopädie.Er stottert und bekommt Sätze nicht vollständig hin. Fortschritte sind wohl laut Vater keine. Der Vater bekommt aber keine Auskunft darüber,da er das Sorgerecht mit der Mutter nicht teilt.
Nun will die Mutter des Kindes einen Behindertenausweis beantragen.
Laut Internet steht es so ;
Wer ist schwerbehindert ? Nach dem Schwerbehindertengesetz gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 als schwerbehindert. Dabei kommt es in erster Linie auf die Auswirkungen einer Behinderung an.
Geht das denn so einfach mit dem Ausweis....?Muss Sie nicht Arzttermine vorlegen?
5 Antworten
Der Sohn wird nicht nur Sprachprobleme sondern auch gravierende Lernprobleme haben. Wegen Sprachproblemen allein kommt man nicht in eine Fördeschule und muß das erste Schuljahr wiederholen. Da liegen wohl noch andere Dinge vor und in ärztlicher Behandlung und der Frühförderung wird er auch gewesen sein, das veranlaßt schon der Kindergarten. Er wird wohl behindert sein und dann kann er auch einen Behindertenausweis bekommen. Das erleichtert der Mutter einiges. Die Schulen empfehlen das auch. Es gibt dann mehr Hilfsmöglichkeiten für das Kind.
Also ich denke auch, dass man den Ausweis nicht einfach so bekommt ... sondern zumindest ein ärztliches Attest braucht. Und schwerbehindert schient dieses Kind wohl eher nicht zu sein, kann ich von hier aus natürlich nicht einschätzen.
Aber da könnt ihr jetzt sowieso nichts machen, lasst es einfach mal auf euch zukommen.
Da hat sie wohl keine Chance. Mein ältester Pflegesohn ist geistig behindert, kann niemals alleine leben und wurde von 80 % auf 70 % zurückgestuft. Sein Behindertenausweis ist völlig unnütz geworden. Der Staat spart immer an der falschen Stelle.
Das gemeinsame Sorgerecht kann er jederzeit beantragen.
Bevor überhaupt mal ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann, muss beim Versorgungsamt ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Diesem müssen (Fach-) ärztliche Atteste bzw. Gutachten beigefügt werden. (Diese werden nötigenfalls vom Versorgungsamt eingeholt.) Erst wenn ein GdB von 50 (oder 30 mit Gleich-stellung) anerkannt wurde, kann überhaupt ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Und diese Anträge benötigen ihre Zeit - meiner Erfahrung nach mindestens 3-4 Monate.
Vergiss das mit der Gleichstellung bitte auch mit Gleichsrellung gilt man erst mit einem GdB von 50 als Schwerbehindert und bekommt den passenden Ausweis. Die Gleichstellung ist nur im Arbeitsleben von Interesse. Gleichstellung bedeute eben nicht der Gleichgestellte ist in allen Belangen einem Schwerbehinderten gleich gestellt ist.
Natürlich muss sie zum artzt . Oder was denkst du wodurch der grad der Behinderung festgestellt wird ?! Da kann nicht einfach einer hingehen und sagen man ist behindert und bekommt den Ausweis, ganz im Gegenteil , wegen den Vergünstigungen sind die da ganz hartnäckig sogar wenn eine richtige Behinderung vorliegt .