Kann man ein uneheliches Kind enterben?

14 Antworten

Zunächstmal kann man jeden enterben, bzw. beliebige andere Erben als solche einsetzen.

Als Kind des Erblassers hat das uneheliche Kind allerdings einen Pflichtteilsanspruch. Dabei handelt es sich nicht um ein Erbe, sondern um einen Zahlungsanspruch in Geld gegen die Erben. Die Höhe beträge wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Alternativ könnten sie das Kind nur zur Hälfte enterben, dann besteht kein Pflichtteilsanspruch ( sofern das Erbe unbeschwert ist). Dann wird das Kind Teil der Erbengemeinschaft. Der springende Punkt bei der Erbengemeinschaft ist, das diese alles was über die ordentliche Verwaltung hinausgeht, nur einstimmig beschließen kann. D.h. man muß die Erben letztlich dann auch aktiv suchen. Beim Pflichtteil ist es, da es sich halt nur um einen Anspruch handelt genau anders herum, der Pflichtteilberechtigte muß an die Erben herantreten und seine Forderung stellen ( er hat dabei auch ein Auskunftsrecht.).

Ich habe ein Haus. kann ich das haus auf meine frau überschreiben? somit
habe ich nicht viel. ausser meinen kleinen teil (erspartes) somit
bekommt es dann weniger. geht das?

Das geht, ändert aber den Pflichtteilanspruch nur insoweit, das das Haus nach den Niederwertigkeitsprinzip bewertet wird, d.h. es wird vom Wert zum Schenkungszeitpunkt und zum Erbfallzeitpunkt der niedrige Wert genommen.

Normalerweise wird der Schenkungswert dabei pro Jahr um 10% abgeschmolzen. Bei Schenkungen zwischen Ehegatten beginnt die Abschmelzung aber erst mit Ende der Ehe.

ichweisnix  23.01.2016, 13:37

Bleibt der Deal auch wenn das Kind seinen Pflichtteil einklagen wird?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der Deal hat hier kaum Auswirkungen.

Eine Möglichkeit wäre natürlich, die Frau als Vorerben und das Kind als Nacherben (bitte nicht mit Berliner Testament verwechseln), einzusetzen. Dann kann das Kind den Pflichtteil nur geltend machen, wenn es das Nacherbe ausschlägt. Das wird sich für das Kind aber nicht lohnen, da es ein 25% jetzt genen 100% später ist ( bzw. Anteilig, falls es noch weitere Kinder gibt).

Der Pflichtteil steht ihm immer zu.

Kann man ein uneheliches Kind; mit dem seit 20Jahren kein Kontakt besteht enterben?

Selbstverständlich, man muss niemanden seiner gesetzl. Erben oder Ehegatten zur Erbfolge gelangen lassen :-)

Einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben hätte es dennoch. Den kann man nur gegen Null setzen und garnicht erst zur Auszahlung kommen lassen, wenn man sein Vermögen lebzeitig ausgibt oder es rechtzeitig bar entnimmt und verteilt.

G imager761

Nein! Leibliche Abkömmlinge sind gleichgestellte Erben. Solche Erben können vom Erblassesr auf den Pflichtteil beschränkt werden, der nur die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches ausmacht. So richtig enterben kann man nur, wenn der Erbe grob undankbar ist und einem z.B. nach dem Leben trachtet.

Eine weitere Möglichkeit wäre, sich vom Vermögen durch Schenkung zu befreien, indem man aber zu Lebzeiten noch den einen oder anderen Versorgungsanker wirft, der mit dem Tod erlischt. Überleben Sie dies für 10 Jahre, dann gehen Erben völlig leer aus.


Das einfachste ist zu Lebzeiten das Erbe dem zukommen zu lassen der es bekommen soll. Aber Achtung auch da gibt es noch eine Anspruchs Zeit von 10 Jahren die verstreichen müssen sonst bestehen noch Forderungen. Also wer erst im Sterbebett verkauft oder verschenkt ist dann leider zu spät daran sein Erbe zu regeln.