Wo ist die vereinbarte Strompauschale im Mietvertrag zu finden?

Auflistung monatliche Kosten  - (Wohnung, Strom, Mietrecht)

5 Antworten

Rein rechtlich betrachtet hast du das zu zahlen, was in dem Mietvertrag drin steht. wenn da nichts von strom steht, dann musst du ihn entweder nicht bezahlen, oder er müsste seperat abgerechnet werden...

wenn du schiss hast, dass dein vermierter plötzlich mehr verlangt für den strom, verweise mit freundlichen grüßen darauf, dass er genauso wenig beweisen kann, was vereinbart war wie du...

lg, Anna

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 11:30

Wir hätten sogar noch einen Zeugen, der bei Zustandekommen des Vertrags anwesend war.
Unser Dauerauftrag trägt auch den Titel "Miete + Wasser + Heizung + Strom", daraus wird ja ersichtlich, dass wir an ihn zahlen.
Er kann aber nicht argumentieren, er Leiste für uns die Vorauszahlung oder? Denn das steht ja auch nirgends im Mietvertrag.

Gerhart  14.09.2015, 20:17
@My177

Den Dauerauftrag richtest du ein und nicht der Vermieter. Daher hast du auch die Macht zur Gestaltung des Textes im Verwendungszweck. Hier bist du aber auf dem Holzweg, denn du bezahlst eine monatliche Vorauszahlung auf abzurechnende Betriebskosten neben der Nettomiete. Deshalb kann der Verwendungszweck nur lauten: Monatliche Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlung laut Mietvertrag vom xx.xx.2015.

Ganz einfach, was nicht explizit als Nebenkosten aufgelistet ist aber vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird, wie hier der Strom für die Wohnung, ist in der Kaltmiete enthalten.

Du hast keine Pauschale vereinbart sondern monatliche Vorauszahlungen über die der Vermieter jährlich abrechnen will und muss. Beim Strom handelt es sich um Verbräuche außerhalb deiner Wohnung (Allgemeinstrom). Die Aufstellung der BK ist verwirrend. Wenn kein anderer Umlageschlüssel vereinbart ist, gilt die anteilige Wohnfläche (lt. BGB) als Maßstab. Da die Heiz-und Wasserwärmungskosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden (können), sind deren Kosten um 15% zu kürzen.

bwhoch2  14.09.2015, 08:50

Ach, albatros, schau Dir doch mal den Vertrag an. Das ist wieder so ein Exemplar, wo der es ausgefüllt hat, keinerlei Ahnung hat.

Einerseits steht ein Betrag in der Zeile "Betriebskostenvorauszahlung", aber andererseits ist das nicht angekreuzt und im Kontext kann man erkennen, dass wohl doch Pauschale in allen einzelnen Positionen gemeint war.

albatros  15.09.2015, 01:14

Nun, hab mir nochmals die Kopie angeschaut. Folgt man den Eintragungen, bräuchte nur das was angekreuzt ist, bezahlt werden. Also: "Bruttomiete, einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Heiz- und Wassererwärmungskosten 450,00 EURO". Die eingesetzten Beträge dürften demnach lediglich kalkulatorisch angesehen werden. Für Heiz- und Wasserwärmung sind 80 Euro ausgewiesen als Vorauszahlung . Lediglich für diese sähe ich deshalb die Abrechnung der Kosten nach Wohnfl. (lt. BGB) mit 15%iger Kürzung (da nicht verbrauchsabhängig) als gerechtfertigt.

Die monatliche Miete beträgt also 530,00 EURO. Du zahlst demnach monatlich 120 Euro zuviel!!

Der Vermieter hat sich hier durch seine Rumfummelei in einem Formularmietvertrag ein gewaltiges Eigentor geschossen. Er hätte nur das Richtige anzukreuzen brauchen.

Nun ist es leider Gottes so, dass du mit dem Vermieter im selben Zweifamilienhaus wohnst. Er dürfte dir also ohne Begründung, lediglich unter Verweis auf § 573a BGB mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist kündigen.

Fazit: Gottes Wege sind unerforschlich, auch die mancher Vermieter. Hier könnte bei einem Rechtsstreit sich tatsächlich herausstellen, dass das von mir Dargelegte so geltendem Recht entspricht. ABER: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 01:07

Woraus wird denn für dich ersichtlich, dass es sich um eine monatliche Vorauszahlung handelt?

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 01:06

Bei Vertragsschluss hat unser Vermieter ja aber gesagt, dass wir pauschal zahlen. Die Begründung war, er könne ja nicht sehen wie viel wer verbraucht (sie sind zu fünft, wir zu zweit). Mit dem Mieter vorher wurde das wohl genauso gehandhabt.

Das ist nur die Pauschale für den Allgemeinstrom (Flur, Keller etc), wobei diese mir arg hoch erscheint.

Euren eigenen Strom müsst ihr mit dem Stromanbieter selber abschließen (läuft jetzt vermutlich bereits über den Grundanbieter vor Ort).

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 11:27

Aber was ist dann damit, dass ausgemacht wurde, eine Pauschale zu zahlen?

passaufdichauf  14.09.2015, 12:20
@My177

Die Pauschale steht doch da: 50 Euro. Diese ist aber nur für den Allgemeinstrom.

Zweiter Posten :Allgemeinstrom + Beleuchtung

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 11:32

Wie würde sich das ändern, sollte er einen Zähler einbauen?

My177 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 00:03

Ok, dann könnte es ja hinkommen. Ich hab nur iwie ein bisschen Angst, dass er uns da iwie Krumm kommen kann, weil es ja nicht so wirklich eindeutig aufgeführt ist - im Gegensatz zu Heizung und Wasser.

bwhoch2  14.09.2015, 08:52
@My177

Der kann Euch nicht krumm kommen. Entweder ihr habt einen eigenen Stromzähler oder eben nicht. Und wenn ihr keinen eigenen Stromzähler hat und nicht weiter aufgeführt wird, für welchen Strom noch alles Pauschalen anfallen, kann Euch der Vermieter nicht mehr abverlangen, als das, was in dem Mietvertrag steht.

My177 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 23:56

Irgendwie schon, ja 😄 aber für zwei Personen Strompauschale etwas niedrig oder?

klara1953  13.09.2015, 23:58
@My177

Eigentlich nicht, ich zahle 90 Euro Vorauszahlung für 2 Monate und bekomme immer paar Euro zurück.

My177 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 23:50

Fällt darunter nicht eher so etwas wie Strom der Waschmaschine im gemeinsamen Keller? Wobei mich eh wundert, dass die Beleuchtung und der Allgemeinstrom getrennt aufgeführt sind. Zählt die Beleuchtunh im Flur nicht zum Allgemeinstrom?

klara1953  13.09.2015, 23:54
@My177

50 Euro für Waschmaschine + Flurbeleuchtung wäre schon ein bisschen heftig.