Ausbildungskonto mit einem Elternteil?

4 Antworten

Wenn Deine Eltern der Ausbildung zustimmen, darfst Du selber ein Konto eröffnen.

Wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind erlauben, eine Ausbildung zu beginnen, wird das minderjährige Kind im Rahmen der Ausbildung für volljährig erklärt, und das schließt eine Kontoeröffnung ein. Das ist festgelegt in § 113 Abs. 1 BGB.

Die Nutzung des Kontos ist allerdings wieder begrenzt. Du darfst das Geld z. B. nur in bar abheben, für Überweisungen brauchst Du wieder die Erlaubnis Deiner Eltern.

Als ich letztes Jahr mit 17 das Girokonto brauchte, mussten beide Erziehungsberechtigten mit Personalausweis mit zur Bank.

Ich denke, da werdet ihr Probleme bekommen.

Warum hat deine Ma nicht das alleinige Sorgerecht, wenn dein Erzeuger eh in der Türkei lebt und sich nicht kümmert? Hätte man wohl schon mal ändern sollen.

Dann fragt mal bei der Bank nach, was die dazu sagen.

chanti2004 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 12:31

Das ging nicht weil er abgehauen ist nach dem ich auf der Welt war bei Nacht und Nebel und meine Mutter hatte es versucht das Sorgerecht zu bekommen aber es Gang nicht da er in Deutschland sein muss und wir haben kein Kontakt zu ihm

Wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du sogar ohne Eltern ein Konto eröffnen. Die Zustimmung zur Ausbildung schließt die Zustimmung zum notwendigen Konto ein.

Eine Kollegin von mir durfte ihren alleinerziehenden Vater unterschreiben lassen. Das ging