Witz rechtlich gesehen wahr?

7 Antworten

Das funktioniert sicher, also wenn man sich zum Affen machen will.

Es gibt da noch einen anderen, zugegebenermaßen sehr makaberen Vorgang, lt.

§ 823 BGB "Schadensersatzpflicht"(1) ist man zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, steht so in dem Absatz.

Angenommen, du fährst mit dem Fahrrad eine schwangere Frau an und sie verliert dadurch ihr Kind, wie muß ich dann den Absatz (1) des § 823 BGB interpretieren?

Nein, das ist kein Betrug. Einfach den ersten Absatz des §263 StGB zu lesen lässt auch erkennen, warum das der Fall ist.

ja und nein

19Wolfi94 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 15:35

Vielen Dank erstmal.

Aber wenn es im Strafgesetzbuch steht dann kann man doch rechtlich dagegen vorgehen

DerEinsiedler  26.03.2018, 15:37
@19Wolfi94

Ja kann man. Aber nicht in diesem Fall, weil der Fall nicht den zitierten Tatbestand erfüllt.

19Wolfi94 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 15:42
@Emuei

Troll du dich doch selber

Laut §263 StGB macht sich derjenige des Betrugs strafbar, der einen Irrtum (was du Unwissenheit genannt hast) ausnutzt um sich oder einem anderen einen Vorteil (meistens Geld) zu verschaffen. Hier hat deine Lehrerin nicht wirklich was zählbares davon - und es ist ihr Job dich zu bewerten, daher bleibt das leider nur ein Witz. Der Gedanke ist aber innovativ :D

Grüße,
Jura-Student ;)

§ 263 StGB beschreibt Betrug als rechtswidrigen Vermögensvorteil. Schon dies ist hier nicht gegeben. Damit erübrigen sich Diskussionen um das Ausnutzen von Unwissenheit.

Zumal bei einer Prüfung das geprüfte Wissen ja gerade vorher mitgeteilt wurde, durch Unterricht und Lehrmaterial.