Körperverletzung mit Todesfolge oder "nur" Körperverletzung?
Hallo allerseits, der Fall Tugce ging ja vor einer Weile durch alle Medien und sollte allen bekannt sein. Nun wird er verhandelt. Ich frag mich da die ganze Zeit eine Sache (an die Juristen): Angeklagt ist der Täter nach §227 StgB Körperverletzung mit Todesfolge. Eine Sichtweise ist, der Täter hat zugeschlagen, das Opfer ist nun tot -> Körperverletzung mit Todesfolge Eine andere Sichtweise ist jedoch, der Täter schlug zu, durch äußere Umstände geriet Tugce ins fallen, stieß unglücklich auf und starb dadurch. Der Tod wäre somit keine direkte Folge der Körperverletzung. Was ist denn nun juristisch relevant? Gibt es da Urteile, bei denen nach einer Körperverletzung der Tod eintrat, dieser jedoch durch äußere Umstände verursacht wurde und somit "nur" Körperverletzung (oder dergleichen) war?
2 Antworten
Es dürfte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge werden weil der die Todesursache in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schlag zu sehen ist. Der tödliche Sturz wurde durch den Schlag ausgelöst.
Na ja, die äußeren Umstände können auch Schläge oder ein Schlag sein. Es dürfte durch Zeugen belegt sein dass der Schlag das auslösende Element für den Sturz war. Gab es nicht sogar ein Video davon?
Hi, Zu dem fall gab es aufreger und auch bei meiner freundin (Larissa Prieler). Er hatte zuvor getrunken und haschisch konsumiert als er sie erstochen hat. Urteil: er war nicht "zurechnungsfähig" und psychisch labil. Das wars, strafmilderung trifft ein. Bei ihr wurde das auch nur gut geredet, bzw mildernd. Auch wenn du die absicht hast, jemanden zu verletzen/töten und es zu einem "anderen unfall" (stolpern, fallen) kommt, wirds gut geredet selbst wenn du eh vorhattest, die person zu töten.
Unsinn, der Konsum von Alkohol oder ähnlichem führt nicht automatisch zu einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit. Ganz im Gegenteil. Die Herbeiführung eines Vollrauches ist als actio libera in causa sogar strafbar, vgl. § 323a Abs. 1 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html
Wenn es der Verteidigung jedoch gelingen könnte, den Sturz so darzstellen, dass er durch äußere Umstände zustande gekommen ist, der Schlag also nicht schuld daran war, wäre dann eine Verurteilung lediglich wegen Körperverletzung wahrscheinlich?