Tür beim aussteigen gegen die andere Tür geschlagen wegen dem Wind?

14 Antworten

Du musst eine angemessene Zeit dort warten, bis der Besitzer kommt. Wenn er nicht kommt, kannst du einen Zettel schreiben, musst dich aber bei der Polizei melden. Dazu solltest du dann natürlich das Autokennzeichen notieren.

Wenn man einfach wegfährt wäre es doch Fahrerflucht. zb könnte es jemand gesehen haben und sich das Auto merken das Kennzeichen. Ich denke es wäre besser sich zu stellen also zb warten oder die Polizei rufen und es gleich ehrlich klären auch wenn der andere sauer ist. Wenn er aber nett ist und man es ihm erklärt müsste er es verstehen und man kann sich einigen, den schaden in einer Werkstatt neu zu lackieren und dann zu zahlen oder die Versicherung. Bei einem kleinen Kratzer ist es ja nicht so viel. Du hast einfach zu nah an dem anderen Auto geparkt sodass die Tür nicht ganz frei war.

PERFEKTi0NiSTiN 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 13:51

Nein, ich habe die Tür ganz normal
Aufgemacht und die stand, der Wind war so stark dass sie dann auf das Auto aufprallte sozusagen.. danke trotzdem für
Deine Antwort

Warten ob der Eigentümer kommt, evtl. die Polizei rufen damit die das aufnehmen.

Wenn du fährst ist das "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und das ist keine Lapalie. Das geht bis zum Führerscheinentzug!

Für den Schaden kommt deine KFZ Haftpflicht auf!

Mir ist gerade was ganz schlimmes passiert.

Nö, ist es nicht.

Ich bin jedoch einfach gegangen, stehe aber noch neben dem Auto

Wie du das schaffst, würde mich interessieren.^^

Man sieht auf jeden Fall was an seinem Auto.

Dann hast du wohl einen Schaden verursacht.

Ich weis nicht was ich nun machen soll

Du sollst den Besitzer des Autos finden und mit ihm die Schadensregulierung klären.

 soll ich ein Zettel an seinem Auto hängen

Nur dann, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auftaucht bzw. zu finden ist.

Ein Zettel ist aber eine relativ unsichere Angelegenheit, weil er leicht mal verschwinden kann. Sinnvollerweise solltest du die nächste Polizeidienststelle informieren, die Beamten dort können dir behilflich sein.

 bleibe ich an den Kosten sitzen ?

Dafür hast du eine Kfz-Haftpflichtversicherung, bzw. das Auto ist in einer solchen versichert.

Oder kann er mir beweisen das ich das war

Weiß ich nicht. Wenn er es kann, hast du die A*schkarte gezogen.

 wenn ich theoretisch nichts machen würde

Dann würdest du dich jedenfalls strafbar machen.

 weis ja nicht ob das wer gesehen hat..

Klaust du auch Zigaretten im Supermarkt, wenn keiner hinschaut?

Würde um Rat bitten, schnellen Rat!!!!

Bitte, gerne.

PERFEKTi0NiSTiN 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:28

Schon alles geklärt :-) trotzdem danke

Tür beim aussteigen gegen die andere Tür geschlagen wegen dem Wind?

War es ein Wind, oder ein Sturm ab Windstärke 8?

Ich weis nicht was ich nun machen soll, soll ich ein Zettel an seinem Auto hängen und bleibe ich an den Kosten sitzen ?

Wenn du den Geschädigten nicht informierst, bzw. wenn du ihn nicht antriffst - die Polizei verständigst, handelt es sich um Unfallflucht und ist Strafbar.

Warum solltest du auf den Kosten sitzen bleiben, du müsstest doch ein Kfz-Haftpflichtversicherung haben.

Diese klärt dann ab, ob der Schaden übernommen wird, bzw. für dich abgewehrt wird.

PERFEKTi0NiSTiN 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:21

Es war der Wind, der ist heute sehr stark bei uns.
Ich bin ja nicht so doof und schlage die Tür auf, die ist mir durch das aufmachen aus der Hand gelitten wegen dem Windstoß. Is natürlich dennoch meine Schuld

PERFEKTi0NiSTiN 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:20

Ist schon geregelt

NochWasFrei  28.09.2016, 14:10

Und bei Windstärke über 8 muss die Fragestellerin automatisch nicht mehr haften? Das würde mich nun aber sehr wundern.

decentr  28.09.2016, 14:04

Herr Uhrig, Frage; Übernimmt die Teilkasko bei Windstärke ab 8? Wie ist die 8 beweisbar? Danke