Schadensmeldung bei KFZ Versicherung zurück nehmen

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Wenn Du den Schaden verursacht hast, musst erst mal Du den Schaden Deiner Versicherung melden. Sie muss ihrer Versicherung gar nichts melden.

Ihr könnt das auch unter Euch klären. An Stelle der Geschädigten würde ich aber erst mal von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen. Was nur wie ein kleiner Schaden aussieht, kann bei einer Werkstatt u.U. ganz schön teuer werden. Aus 200 Euro werden da schnell ein paar mehr.

Bezahlen musst Du beim Kostenvoranschlag nur den Netto-Preis (ohne USt). Wenn die Geschädigte Dir eine Rechnung vorlegt, musst Du die komplett bezahlen.

Aber am besten meldest Du erst mal den Schaden Deiner Versicherungt. Wenn es dann wirklich nur ein kleiner Schaden ist, hast Du am Ende des Jahres die Möglichkeit, den Schaden "zurückzukaufen", um Deinen Schadensfreiheitsrabatt zu behalten.

LiselotteHerz  07.05.2015, 10:57

Ich würde das nicht melden; fast jeder von uns hat einen Eigenanteil (in der Regel von 150,--) zu zahlen. Mal angenommen, der Schaden beträgt 250,--, dann hat der Verursacher des Schadens erstmal 150,-- aus eigener Tasche zu zahlen und für die läppigen 100,-- Euro, die die Vesicherung zahlt, muss er dann für die nächsten zwei Jahre einen erhöhten Versicherungsbeitag leisten. Ist doch gut, wenn die Geschädigte 200,-- bar auf die Hand akzeptiert.

anjanni  07.05.2015, 12:09
@LiselotteHerz

Ich würde das melden...

Bei der Haftpflicht habe ich keinen Eigenanteil... Eigenanteil gibt es nur bei der Teil- oder Vollkasko!!!

Außerdem: am Ende des Jahres kann ich noch einmal komplett neu überlegen, ob ich den Schaden selbst bezahle und der Versicherung sozusagen "abkaufe". Dadurch werde ich dann eben nicht hochgestuft!

Du weißt aber doch im Mai noch nicht, welche Schäden Du in den nächsten Monaten noch alle verursachst, durch die Du dann doch hochgestuft wirst. Und da hättest Du dann diesen einfach "zu viel" bezahlt.

Und wie schon gesagt: als Geschädigter würde ich zumindest einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt holen. Das bleibt garantiert nicht bei 200 Euro... Mit 200 Euro würde ich mich zufrieden geben, wenn mein Auto eh nichts mehr wert wäre.

odenwald1  07.05.2015, 10:32

Die einzig richtige antwort hier. Die Kosten müssen fixiert sein. Mit 200 EUro kommt man nicht weit langt gerade mal für einen Aussenspiegel , ein Blechschaden geht ganz schnell vierstellig.

anjanni  07.05.2015, 12:10
@odenwald1

@odenwald1: es wäre schon nett, wenn Du Deiner Meinung auch durch ein Däumchen Ausdruck verleihst... Nicht wegen der Punkte, die ich dadurch bekomme, sondern wegen des Stellenwerts, den die Antwort dann unter den anderen bekommt...

im falle einer privaten  regulierung eines schadens würde ich unbedingt einen schriftlichen   Vertrag / Quittung  fertigen das durch die zahlung kleinerlei weitere Forderungen auf dich zukommen.  Den Betrag Quittieren lassen mit Tag und Datum  sowie beiden unterschriften.. Das das ganze auch rechtlich einer Dokumenten oder Vertragform unterliegt .  Die Versicherung zur kenntnis informieren  ist bestimmt kein fehler und wenn nnix reguliert werden muß  hat das auch keine weiteren Folgen..   Joachim

Es ist in erster Linie mal entscheidend welche Versicherung sie angerufen hat. Deine Versicherung tritt nur ein, wenn Du es wünscht, was bedeutet, dass DU DICH an DEINE Versicherung wenden mußt und denen mitteilen, dass Du keine Regulierung möchtest, sofern noch kein Gutachter tätig war. Dies solltest Du SOFORT tun, dann gibt es keine Probleme, ein kurzer Vertrag zwischen Euch ist sehr wichtig.

Sie kann die Meldung auch zurücknehmen. Würde ich an ihrer Stelle aber nicht machen. Es könnten hinter dem kaum sichtbarem Schaden Teile kaputt gegangen sein. Wo man dann  mit 200 Euro nicht auskommt.

Blacklight030  07.05.2015, 10:23

Ja, das stimmt durchaus, ist aber ja nicht sein Problem

Ich bin mir sicher, dass man eine Schadensmeldung rückgängig machen kann. Da freut sich die Versicherung höchstens - kein Aufwand, keine Kosten. Wobei hier etwas nicht stimmen kann, wenn Du derjenige bist,der den Schaden verursacht hat, hättest Du das Deiner Versicherung melden müssen und nicht umgekehrt. Wenn sie eine Schadensmeldung gemacht hat, macht das für mich keinen Sinn. lg Lilo

schleudermaxe  07.05.2015, 11:31

Bist Du dir sicher? Meine will die Meldung erst dann, wenn es etwas zu regulieren gibt. Also der AS Forderungen stellt.

LiselotteHerz  07.05.2015, 10:27

Noch ganz wichtig für die Zukunft: Bagetellschäden niemals der Versicherung melden, sonst wirst Du hochgestuft und musst eine höhere Versicherungsprämie zahlen, das rechnet sich nicht!

odenwald1  07.05.2015, 10:31
@LiselotteHerz

Achtung: bei einem kleinen Eigenschaden ja da die Kosten ja bekannt sind...

, bei einem Verschuldeten Unfall (Haftpflich) kann sich das bitter rächen ein Leihe kann nicht sehen ob es jetzt ein Kratzer von hinten ist oder der ganze Kofferraum eingedrückt ist von unten...

anjanni  07.05.2015, 12:13
@LiselotteHerz

@LiselotteHerz: Du wirst immer erst im folgenden Jahr hochgestuft in der Versicherung. Und Du hast immer noch die Möglichkeit, am Ende des Jahres zu entscheiden, ob Du diesen Schaden komplett selbst übernehmen möchtest, um nicht hochgestuft zu werden!

Es ist in jedem Fall besser, die Versicherung zu benachrichtigen. Das muss man nämlich möglichst umgehend tun, damit die eventuell den Schaden auch übernehmen. Und spätestens, wenn der Geschädigte einen Gutachter einschaltet, wird das so teuer, das man bestimmt nicht mehr von einer Bagatelle spricht.

Havenari  07.05.2015, 13:59
@odenwald1

Klar: der Laie sieht nur einen Kratzer, für die Werkstatt ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden :-)