Einschreiben vom Gericht an die Adresse der Eltern geschickt, Vater unterschreibt den Empfang.

8 Antworten

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Ignorieren, DU has doch nix gekriegt.- Wenn deine Meldeadresse ne andere ist.-

Passant182 
Beitragsersteller
 27.05.2010, 19:48

Ich glaube, dann kriegt mein Vater den Ärger, oder? Weil er den Brief nicht weitergeleitet hat?

Meinereiner67  27.05.2010, 20:09
@Passant182

Der Vater hat nix weiter zuleiten.- Es könnte ja theoretisch sein, dass du garkeinen Kontakt mit dem hast.- Ignorieren is gut, weil die Adresse nicht stimmt.- Bei mir isses z.B. so, dass mein alter Herr genauso heißt wie ich.- Der wohnt aber 50 KM weg.- Das Gericht hat schriftstücke an die Meldeadresse zuzustellen, sonst isses entweder die falsche Person, o. aber das Schriftschück ist NICHT in den Machtbereich des Empfängers gelangt.- Es kommt natürlich drauf an, ob Fristen verstreichen, die gegen dich laufen.- Wenns NUR um Spielverzögerung geht, bringt das ignorieren allerdings wenig.- Der Vater könnte das nach 4 Wochen eintüten, mit dem Vermerk, er hätte den wahren Empfänger in der Zeit nicht erreicht.-

DiplIngo  27.05.2010, 20:11
@Passant182

Ja, bekommt er. Bzw. er wird dann sagen, dass er den Brief weitergeben hat. Es gibt übrigens auch Strafen für uneidliche Falschaussagen. Blödsinn vor Gericht zu erzählen ist eine der behämmertesten Sachen, die ich mir vorstellen kann.

Passant182 
Beitragsersteller
 27.05.2010, 20:29
@Meinereiner67

danke, so mache ich das auch. (klar geht es um fristen)

Meinereiner67  27.05.2010, 22:37
@DiplIngo

@diplingo,- warum soll der Ärger kriegen?- Wenn das falsch versendet, o. falsch zugestellt wurde.- Da kann doch dann der Empfänger nix für, der das eigentlich hätte haben sollen.- Was anderes is das wenn der im Gleichen Haushalt lebt.- Da is doch gar nich soo weit hergeholt, wenn Eltern u. Kinder keinen Kontakt miteinander haben.- gibts doch häufig genug.- Der Absender muss nachweisen dass ein Schriftstück in den machtbereich des Empfängers gelangt ist.- Im Übrigen muss man doch bei den Gelben Briefen gar nicht unterschreiben.- Der Postbote vermerkt nur die Niederlegung in den Briefkasten.- Wenn der Briefkasten n Anderer ist, ist das Schriftstück schlicht u einfach nicht dahin gegangen wo en hin sollte.- Hier am Ort gibts auch ne Hausverwaltung, die so wie Ich heißt.- Ich krieg dann immer Anrufe von irgentwelchen Leuten, die n Mangel an der Wohnung melden wollen.- Da muss ICH doch auch nix weiterleiten.-

altlast  27.05.2010, 19:47

Ignorieren ist wohl das dümmste, was er tun kann.

Glaubst Du echt, das ist ein guter Rat?

Das Gericht kriegt ihn ja doch - dann halt teurer und schlimmer. Wo ist da der Sinn?

Was hättest du denn damit verdient, wenn das Schreiben nicht zugestellt worden wäre. Dadurch wird letztlich alles teurer.

altlast  27.05.2010, 19:47

Genau so ist es.

Passant182 
Beitragsersteller
 27.05.2010, 20:01
@altlast

ist halt nicht alles immer schwarz oder weiss, das ist jetzt aber nicht das thema/frage

DiplIngo  27.05.2010, 20:10
@Passant182

Doch, das ist Teil des Themas. Du kommst um die Gerichtssache nicht drumherum. Also ist es besser, Du weißt was in dem schreiben steht.

Da Dein Vater das Schreiben für Dich in Empfang genommen hat, ist es quasi Dir zugestellt worden. Es sei denn, Du willst Deine Vater in die Sch### reiten.

Levania  27.05.2010, 19:47

daumen hoch. :)

Dann laß deinen DAD den Brief dem Postboten wieder mitgeben und der soll ihn an deine Adresse weiterleiten.

Zustellung eines Einschreibbriefes nur unter angegebener Adresse

Wenn enge Verwandte Einschreiben annehmen, gibt es als zugestellt!

Gilt auch für Lebensabschnitts-PartnerInnen! Ebenso Personen, die sich in deinem Haushalt aufhalten und dem Boten öffnen!

Die Annahme muss von allen Fremden schlicht und einfach verweigert werden! So hast du leider Pech!

Denn so legt mir meine Mutter auch immer ein Ei! Obwohl ich den Behörden den Sachstand mitteilte, ist es unerheblich und oft der Willkür der Behörden/auch Gerichte, so zu verfahren, mit den Worten:

.... es ist doch ihre Mutter, da unternehmen wir nix!