Wird Saturn mich abwimmeln?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander. Das eine ist die Herstellergarantie, das andere die gesetzliche Gewährleistung.

Dein Ansprechpartner wäre generell Saturn gewesen - egal was die sagen. Mit dem Versand an Nintendo hast Du dich für die Herstellergarantie entschieden. Es kommt also auf diese Bedingungen an.

domosubikus 
Beitragsersteller
 25.10.2020, 12:28

Ich versuch mal mit denen sachlich zu reden und nehme die Reparatur Papiere und Aufnahme mit . Sie schicken es ja auch nur zum Hersteller. Danke für die Antwort:)

TheAllisons  25.10.2020, 21:52
@domosubikus

Saturn wird oder ist schon Media Markt

RiddickBln  25.10.2020, 21:59
@TheAllisons

Saturn und media Markt waren schon immer die MSH die Übernahme durch Ist für Deutschland nicht geplant

Sofern du nicht einen Garantie, sondern deine Gewährleistung mit Satur genutzt hast und der Fehler weiterhin auftritt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Kann sein, dass das gut geht.. schätze aber da muss einmal n Brief vom Anwalt her..

Ich hoffe, dass du auch weißt, dass du gemäß der Gewährleistung auch auf Auswahl zwiwschen Austausch oder Reperatur hast.
(Kann erst eingeschränkt werden, falls das andere mit unerheblich großem Aufwand verbunden wäre)
Machen die meisten aber trotzdem nicht.

Esskah  25.10.2020, 12:14
Sofern du nicht einen Garantie, sondern deine Gewährleistung mit Satur gemacht hast und der Fehler weiterhin auftritt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

wie begründest Du das? Kennst Du auch die Folgen eines Rücktritts?

Ich hoffe, dass du auch weißt, dass du gemäß der Gewährleistung auch auf Auswahl zwiwschen Austausch oder Reperatur hast.

hat er nur, wenn das BGB gilt, nicht wenn AGB Anwendung finden in denen das geregelt ist

XGamer11208  25.10.2020, 12:32
@Esskah

gemäß §440 Saz 2 BGB gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als Fehlgeschlagen.
Damit kann ohne weitere Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Folgen dessen ist eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das Gewährleistungsrecht ist Gesetzlich Verpflichtend und kann bei einem Kaufvertrag zwischen einem Händler und Verbraucher nicht eingeschränkt werden.
(Ausnahmen wären Gebrauchtgegenstände, hier ist eine Verkürzung auf 1 Jahr möglich)

§439 Satz 1 sagt aus, dass der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer Mangelfreien Sache hat.

Satz 4 schränkt dies ein, wenn die Wahl der Nacherfüllung nur mit Unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Esskah  25.10.2020, 12:56
@XGamer11208
gemäß §440 Saz 2 BGB gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als Fehlgeschlagen.

Das gilt nur teilweise. Der Verkäufer hat nicht immer das Recht auf zwei Nachbesserungen. Es ist nur geregelt, dass der Käufer danach keine Frist zum Rücktritt setzen muss. Es kann schon ein Nacherfüllungsversuch für den Rücktritt ausreichen.

Folgen dessen ist eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages.

ja, aber was bedeutet das? Beide Seiten haben die gezogenen Leistungen zurückzugewähren. Es kann also seitens des Verkäufers eine Wertminderung geltend gemacht werden. Diese kann in der Höhe der Abschreibung liegen.

Das bedeutet also, dass der Rücktritt nicht gleich Kaufpreiszahlung in voller Höhe bedeutet!

§439 Satz 1 sagt aus, dass der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer Mangelfreien Sache hat.

ja, es ist aber zulässig das Wahlrecht über die AGB "umzupolen" und die Nachbesserung vor die Neulieferung zu stellen

Im Wesentlichen ging es mir um meinen Hinweis zum Kaufpreis

XGamer11208  25.10.2020, 13:39
@Esskah

Google kann man noch selber bedienen und wir machen ja eh keine Wirksame Rechtsberatung.

Und §440 nannte ich nur da dort erstmal klar niedergelegt ist, dass beim 2. Versuch die Nachbesserung als Fehlgeschlagen gilt.

Andere Rechte der Gewährleistung nach §437 stehen erst nach min. einer abgelaufenen Frist oder fehlgeschlagener Nachbesserung zu.

Grundsätzlich gilt das Wahlrecht nach §439 und deren Einschränkung, bei Unverhältnismäßigen Kosten.
Natürlich kann in den AGB niedergelegt werden, dass die Lieferung Mangelfreier Sache generell Unverhältnismäßig wäre.
Sollte das aber mal nicht der Fall sein, hat der Händler ein Problem.

Abänderungen per AGB zwischen Händler und Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers sind, sind unwirksam.
Ich würde generell immer Fordern die Entscheidung nach §439 Satz 3 schriftlich zu begründen.

Bei einem Kaufrücktritt entstehen nicht nur Nutzungsentschädigungen, sondern auch Schadenersatzansprüche des Käufers.
Wenn du es schon so detalliert haben möchtest, muss das dazu!

Esskah  25.10.2020, 13:55
@XGamer11208
Bei einem Kaufrücktritt entstehen nicht nur Nutzungsentschädigungen, sondern auch Schadenersatzansprüche des Käufers.

aber nur dann, wenn auch ein Schaden entstanden ist und den muss man nachweisen ...

aber ich denke, wir lassen es gut sein ;-)

Du hättest das bereits beim ersten Mal bei Saturn reklamieren müssen.