Wer ist bei einer Reklamation für mich zuständig? Das Geschäft oder dessen Großhändler?
Ich habe im Fress..... eine Flexileine gekauft, die nach 1 Monat eine Schwachstelle im Band hatte. Das geflochtene Band war dort ausgefranst. Als ich die Hundeleine heute reklamieren wollte, sagte mir der Verkäufer, dass ich mich wohl selbst mit dem Großhandel in Verbindung setzen müsste. Die kaputte Stelle rühre von einem Hundebiss her.
Meine alten kleinen Hunde haben Zeit ihres Lebens nie in eine Leine gebissen, schon gar nicht in ein so dünnes Band , welches 2 1/2 m von ihnen entfernt ist. Es wären Bissspuren ja auch am Handgerät zu sehen, sagte er. Ich versicherte, dass nie ein Hund an dem Ding rumgebissen hat. Doch, das wären eindeutige Bissspuren und die Firma hätte einen Hundespeichel Messapparat und dann würde die Wahrheit schon ans Licht kommen. Ich habe diese Flexileine zusätzlich zur Fahrradhalterung für den Hund am Lenker angehängt. Nie hat ein Hund daran gebissen. Über diese belehrenden und frechen Aussagen des "Verkaufsleiters"? habe ich mich selbstverständlich sehr geärgert, habe aber weiter nichts gesagt. Letztendlich habe ich Quittung und Leine da gelassen, damit er sie beizeiten dem Vertreter von Flexi zeigen kann. Darauf habe ich bestanden.
Er meinte, dass es früher einmal so war, dass das Geschäft die Reklamation annimmt und sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt. Heute wäre das anders. Daraufhin konnte ich nichts erwidern, denn darüber war ich nicht informiert. Ich hatte auch 15 Jahre ein Einzelhandelsgeschäft, da war es noch so, dass ich die Reklamation angenommen habe und mich um die Reparatur gekümmert und mich bei Bedarf mit dem Großhändler in Verbindung gesetzt habe. Und so habe ich es auch gelernt.
Also wenn bei meinem Japan Auto die Stoßstange abfällt, dann muss ich nach Japan reisen, um das zu reklamieren?
Hat sich da was geändert? Mit wem muss ich mich auseinander setzen, mit dem Geschäft oder mit dem Großhändler oder Hersteller?
4 Antworten
Auf sämtliche Neuware, welche man in Deutschland von einem gewerblichen Händler erwirbt, hat man eine 24-monatige Sachmängelhaftung nach BGB (Gewährleistung). Diese beansprucht man im Defektfall gegenüber dem Verkäufer.
Bei der Sachmängelhaftung muss während der ersten sechs Monate nach Kauf der Händler beweisen, dass der Fehler / Defekt nicht bei Übergabe der Kaufsache bestand. Nach 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Defekt / Fehler bereits (wenigstens initial / verdeckt) bei Kauf bestand. Man spricht hierbei von Beweislastumkehr.
Soll heißen:
- Dein Ansprechpartner ist der Händler. Weder Großhändler noch Hersteller. Lass Dich nicht abwimmeln!
- Der Händler ist innehalb der ersten 6 Monate in der Pflicht nachzuweisen, dass der Defekt von Dir (oder Deinen Hunden) verursacht wurde.
- Es gibt keinen "Hundespeichel Messapparat", welcher durch einen Großhändler verwendet wird. Das ist Unsinn.
Mach Folgendes:
- nimm einen Freund (keinen Verwandten) mit und gehe erneut in den Laden
- Bereite ein Reklamationsschreiben vor, in dem Du Deine Reklamation mit Anschriften (von Dir und dem Händler), dem heutigen Datum und zwei Unterschriftenfeldern vorträgst.
- Geh zur Kasse und trage Dein Anliegen deutlich und hörbar (egal ob auch andere Kunden dies vernehmen können) vor.
- Bestehe auf Bestätigung des Schreibens mit Unterschrift und Stempel.
- Erwähne (erst nach Erhalt der Bestätigung), dass Du bei Verweigerung der Nacherfüllung (Austausch, Kaufpreiserstattung) dieses Schreiben Deinem Anwalt übergibst.
Sofern Dir der Händler verweigert, eine Bestätigung zu geben, mache ihn darauf aufmerksam, dass er gegen das Gesetz verstößt und Du dies unter Berufung auf Deinen Zeugen zur Anzeige bringen wirst.
Mache ihn ferner darauf aufmerksam, dass er sämtliche Kosten (die dann stetig wachsen werden, je länger es dauert) im Zuge der Sachmängelhaftung zu tragen hat (Porto, Versandkosten, Aufwendungen, Rechtsanwalt etc....)
Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Gewerbliche sich im Hinblick auf die in Deutschland geltende Sachmängelhaftung auskennen....
....und dann auch noch wegen einem solchen Artikel....
ja genau erst zum Händler wo du es gekauft hast,lg.
Du hast keine Geschäftsbeziehung zum Hersteller oder Großhändler. Der Händler ist dein Ansprechpartner, bei ihm hast du gekauft.
jop der meldet sich dann beim großhändler
...was nicht das Problem des Konsumenten ist.