Wer ist bei einer Reklamation für mich zuständig? Das Geschäft oder dessen Großhändler?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf sämtliche Neuware, welche man in Deutschland von einem gewerblichen Händler erwirbt, hat man eine 24-monatige Sachmängelhaftung nach BGB (Gewährleistung). Diese beansprucht man im Defektfall gegenüber dem Verkäufer.

Bei der Sachmängelhaftung muss während der ersten sechs Monate nach Kauf der Händler beweisen, dass der Fehler / Defekt nicht bei Übergabe der Kaufsache bestand. Nach 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Defekt / Fehler bereits (wenigstens initial / verdeckt) bei Kauf bestand. Man spricht hierbei von Beweislastumkehr.

Soll heißen:

  • Dein Ansprechpartner ist der Händler. Weder Großhändler noch Hersteller. Lass Dich nicht abwimmeln!
  • Der Händler ist innehalb der ersten 6 Monate in der Pflicht nachzuweisen, dass der Defekt von Dir (oder Deinen Hunden) verursacht wurde.
  • Es gibt keinen "Hundespeichel Messapparat", welcher durch einen Großhändler verwendet wird. Das ist Unsinn.

Mach Folgendes:

  • nimm einen Freund (keinen Verwandten) mit und gehe erneut in den Laden
  • Bereite ein Reklamationsschreiben vor, in dem Du Deine Reklamation mit Anschriften (von Dir und dem Händler), dem heutigen Datum und zwei Unterschriftenfeldern vorträgst.
  • Geh zur Kasse und trage Dein Anliegen deutlich und hörbar (egal ob auch andere Kunden dies vernehmen können) vor.
  • Bestehe auf Bestätigung des Schreibens mit Unterschrift und Stempel.
  • Erwähne (erst nach Erhalt der Bestätigung), dass Du bei Verweigerung der Nacherfüllung (Austausch, Kaufpreiserstattung) dieses Schreiben Deinem Anwalt übergibst.

Sofern Dir der Händler verweigert, eine Bestätigung zu geben, mache ihn darauf aufmerksam, dass er gegen das Gesetz verstößt und Du dies unter Berufung auf Deinen Zeugen zur Anzeige bringen wirst.

Mache ihn ferner darauf aufmerksam, dass er sämtliche Kosten (die dann stetig wachsen werden, je länger es dauert) im Zuge der Sachmängelhaftung zu tragen hat (Porto, Versandkosten, Aufwendungen, Rechtsanwalt etc....)

Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Gewerbliche sich im Hinblick auf die in Deutschland geltende Sachmängelhaftung auskennen....

....und dann auch noch wegen einem solchen Artikel....

ja genau erst zum Händler wo du es gekauft hast,lg.

Du hast keine Geschäftsbeziehung zum Hersteller oder Großhändler. Der Händler ist dein Ansprechpartner, bei ihm hast du gekauft.

jop der meldet sich dann beim großhändler

nachtlicht1978  05.06.2014, 13:24

...was nicht das Problem des Konsumenten ist.