Frage zu priv. Unfallversicherung: Knochen im Handgelenk gebrochen - zahlt die UV etwas?
Ich habe mir wohl vor gut 5 Jahren beim Sport einen Knochen im Handgelenk gebrochen. Damals in meinem jugendlichen Leichtsinn bin ich aber erst später zum Arzt und der meinte es wäre nur geprellt. Über die Jahre ist es dann mehr oder weniger "verheilt". Bei Belastung hatte ich zwar immer wieder Schmerzen, dass habe ich aber nicht weiter beachtet.
Vor gut 3 Wochen habe ich einen Kühlschrank in meine Dachgeschosswohnung getragen und habe seither wieder starke Schmerzen. Wegen den Schmerzen bin ich dann vorgestern zum Röntgen und dort wurde festgestellt, dass ein Knochen im Handgelenk gebrochen ist. Das ganze muss nun auch operiert werden.
Nun meine Frage: Habe ich eine Chance Geld von meiner Unfallversicherung (AXA) zu bekommen?
6 Antworten
Als erstes lies dir deine Versicherungspolice durch. Ich glaube aber nicht das du von deiner Versicherung hier etwas bekommst. Für solche Fälle ist die eigentlich nicht da!
nach 5 jahren? ganz sicher nicht.... ausserdem ist der in den letzten jahren verwachsen..
Du wirst hier nichts bekommen.
Erstens ist der Schaden bereits vor 5 Jahren entstanden. Ein Unfall muss spätestens nach 15 Monaten der Versicherung gemeldet werden.
Außerdem ist die Unfallversicherung im Grunde eine Invaliditätsversicherung aufgrund Unfall. Das heißt, Leistungen werden eigentlich nur dann fällig, wenn es sich um einen bleibenden Schadenhandelt.
Ein Unfall muss spätestens nach 15 Monaten der Versicherung gemeldet werden.
Das ist leider nicht korrekt. Der Unfall ist unverzüglich der Versicherung zu melden.
Lediglich eine eventuelle Invalidität muss binnen von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und binnen 15 Monaten nachgewiesen sein (die genannten Fristen gelten für die meisten Versicherer; es gibt aber auch Gesellschaften die hiervon abweichen...).
Hallo rustikal123,
deine Versicherung wird nicht mehr für den 1. Unfall aufkommen. Die Invalidität wurde nicht binnen der 12 bzw. 15 Monate festgestellt.
ABER…
Deinen aktuellen Bruch solltest du der Versicherung unbedingt Anzeigen. Es gilt jedoch so einiges zu beachten, da dir die Versicherung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Schaden ablehnen möchte. Sie kann dir z.B. einen „Eigenbewegungsschaden“ unterstellen
Warum ?
Was ein Unfall ist, ist klar definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.”
So wie du den Ablauf beschrieben hast, liegt kein Unfall vor. Jedoch nur auf den ersten Blick!
Es gibt nämlich noch eine weitere Definition, die leider den wenigsten bekannt ist.
Hier die zweite:
“Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.”
Dadurch das du sagst: „Vor gut 3 Wochen habe ich einen Kühlschrank in meine Dachgeschosswohnung getragen“
Gehe ich von einer „ erhöhten Kraftanstrengung „ aus.
Deine Versicherung wird das wahrscheinlich anders sehen, deshalb ist es wichtig, dass du dir einen Profi zur Seite nimmst. Empfehlen kann ich dir einen Versicherungsberater, oder einen RA.
Deine Schadenmeldung könnte so aussehen:
….Am XX-XX-XXX trug ich alleine einen Kühlschrank in die X. Etage. Durch diese erhöhte Kraftanstrengung, kam es zum Bruch meines Handgelenkes und dauerhaften schmerzen an meinen Gliedmaßen….
Viel Glück und gute Besserung :-)
Verschiedene Gründe sprechen dagegen, hier eine leistung zu erhalten: Geleistet wird für Unfallfolgen, die zu einem dauerhaften Verlust der Funktionsfähigkeit von Körperteilen führen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unfall "unverzüglich" dem Versicherer gemeldet wird. Selbst wenn der ersta Gedanke nach einem Unfall nicht immer der an die Unfallmeldung beim Versicherer ist - nach 5 Jahren kann man wirklich nicht mehr von "unverzüglicher Meldung" reden - es sei denn, Du hättest wegen des Unfalls die letzten 5 Jahre im Koma gelegen...