wird mir nachzahlung vom kindergeld vom jobcenter angerechnet?
Hallo damen und herren .... ich habe eine frage zum Kindergeld ..... undzwar habe ich eine ausbildung als sozialassistentin gemacht lebte zu der zeit mit meinem freud und meiner tochter in einer gemeinsamen wohnung mein freud war in montage arbeiten und verdiente nicht schlecht. ich beantragte kindergeld und bekam promt eine ablehnung von der familienkasse dort stand der paragraph 1516 i drin ... soweit wie ich es weiß steht im paragaph 1516 i soetwas drin wenn die mutter durch folgen der schwangerschaft keine beschäftigung mehr ausüben kann muss der kindesvater unterhalt leisten .... war doch bei uns nicht so ich hatte eine ausbildung. naja aufjedenfall als ich meine ausbildung nach 2 jahren erfolgrich abgeschlossen habe wurde ich alg2 empfänger und die sagen mir ich sollte nochmals kindergeld beantragen. hab ich gemacht per telefon und hab denen gesagt das ich kein kindergeld bekommen hab ... da sagte die frau zu mir es sei ein irrtum gewesen mir das kindergeld abzulehnen und das mir kindergeld aufjedenfall zusteht. naja nun bekomme ich eine dicke nachzahlung und jetzt meine kronkrete frage kann das jobcenter mir jetzt wegen der schusselligkeit der Familienkasse das ganze kindergeld anrechenen ? es wäre ja der hammer weil ich ja zu der zeit wo mir kindergeld zugestanden hätte kein alg 2 bekommen hab .... danke im vorraus für euere antworten
7 Antworten
Hi,
ich gehe davon aus, dass dir das Kindergeld angerechnet wird. Es gibt Freigrenzen, die unberührt bleiben, wonach du je nach Lebensjahr gewisse Freiberträge haben kannst, also Erspartes, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es komplett anrechnungsfrei bleibt.
Auch wenn der Fehler bei der Familienkasse zugegeben wurde, so hättest du damals schon irrtiert sein müssen. Sorry, aber Kindergeld wird nicht vom Einkommen festgemacht. Es steht allen Eltern zu!
Wenn du dir unsicher bist, dann lasse dich vom Anwalt beraten. Hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, aber erst, wenn das Jobcenter die Nachzahlung tatsächlich angerechnet hat.
Der Anwalt kann dir dann Genaueres sagen.
Ja, Kindergeldnachzahlung würde angerechnet, ich glaube sogar voll.
Hast du den Antrag für das Kindergeld schon gestellt? Evtl. könnte es sich lohnen den Antrag erst zu stellen, wenn man aus den ALG2-Bezug raus ist. Kindergeld wird bei Berechtigung max. 4 Jahre nachgezahlt.
Aktuell bekommst du für dich doch kein Kindergeld? Denn auch dieses Kindergeld wird ja voll auf ALG2 angerechnet.
Wenn das JobCenter für ausstehendes Kindergeld in Vorleistung gegangen ist, bekommst du diese Nachzahlung gar nicht in die Hand, bevor der Anspruch des JobCenters erledigt ist
Du hast nur eine Chance - finde einen Job - egal was - den du antreten kannst, bevor die Auszahlung der Nachzahlung erfolgt. Ansonsten wird die Nachzahlung genau wie das künftige KiGeld angerechnet.
Aus was für einer Zeit diese Nachzahlung stammt,interessiert das Jobcenter nicht,hier ist alleine der Zufluss ( Zuflussprinzip ) entscheidend,also ob du im Leistungsbezug stehst oder nicht und wenn ja,wann diese Nachzahlung auf deinem Konto eingeht !
Diese Nachzahlung wird dir auf euren Bedarf angerechnet,es kommt jetzt darauf an,wie hoch die Nachzahlung ausfällt und was ihr für einen Bedarf habt.
Da die Nachzahlung euren monatlichen Bedarf bei weitem übersteigen wird,muss diese Nachzahlung zwingend auf 6 Monate Leistungsbezug verteilt werden.
Sollte diese Berechnung ergeben,das ihr keinen Leistungsanspruch mehr haben würdet,dann muss auch der monatliche Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung einberechnet werden,denn das ist ja eine Pflichtversicherung,die du dann selber zahlen müsstest.
Es würden dir dann bei dieser Berechnung die 30 € Versicherungspauschale zustehen,wenn du nicht schon Freibeträge durch Erwerbseinkommen geltend machst,denn darin sind diese 30 € schon ( in den 100 € Grundfreibetrag ) enthalten.
Würde die Nachzahlung dann trotz des Beitrages für die KK - ergeben,das ihr für diese 6 Monate keinen Leistungsanspruch haben würdet,dann würdet ihr für diese 6 Monate nichts bekommen.
Dann würde aber der Restbetrag,der nach diesen 6 Monaten noch übrig sein würde,nicht mehr als einmaliges Einkommen angerechnet,dann ist das Vermögen und darf bis auf das Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden.
Also min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,insgesamt also min.3850 €,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen.