Tante muss ins Pflegeheim, muss man die Schenkung aus dem Erbe zurückzahlen?
Mein Schwager hat vor 6 Jahren eine Tante in seinen Haushalt aufgenommen und bis zu seinem Tod gepflegt. Jetzt muß die Tante in Altersheim. Sie hatte vor 6 Jahren ihre Eigentumswohnung verkauft und den Erlös an meinen Schwager für Pflege und Unterkunft übergeben. Mein Mann ist der alleinige Erbe meines Schwagers. Das Gesparte der Tante ist bald aufgebraucht, dann muß das Heim über das Sozialamt finanziert werden, weil sie nur eine kleine Rente hat.
Muss mein Mann den Betrag aus dem Erbe zurückgeben, da noch keine 10 Jahre vergangen sind, Wird ein Anteil für die Pflege und Unterkunft angerechnet.
5 Antworten
Obacht! Ihr Mann tritt in dieselbe Position wie Ihr Schwager. Wäre Ihr Schwager zur Rückzahlung verpflichtet gewesen? Das hängt davon ab, unter welchen (vertraglichen?) Umständen der Erlös aus dem Wohnungsverkauf Ihrem Schwager zuteil wurde (Zweckschenkung?). Aber: Das Gesparte ist doch bald (für die Pflege?) aufgebraucht, wie soll das etwas zurückgezahlt werden?
Bezüglich Sozialamt: Wenn die tätig werden, bestehen häufig Regressansprüche. Das ist doch ein arges Geflecht aus Erb-, Schenkungs- und Sozialrecht, welches eher bei einem Anwalt besser aufgehoben ist, sobald die Rückzahlungsforderung von der Tante (ggf. über Zession vom Heim) oder der Regressanspruch vom Sozialamt kommt.
Anteilig warscheinlich ja. Aber nicht komplett. Er kann also damit rechnen, das er 40% zurückzahlen muß. Würde es aber auch über einen Anwalt klären lassen. Zumal er ja nur Erbe des beschenkten ist vielleicht gibs dann noch Gestze die den anteil nochmal mindern.
Das Geld welches für die Pflege bereits ausgegeben wurde ist natürlich weg und die Rückforderung beziehen sich nur auf den noch vorhanden Teil des Geschenks oder dessen Surrogate ( Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung).
Interresant ist allerding, die Pflegeleistungen, die erbrachte Pflegeleistung ebenfalls anzurechnen ist.
Diese Beratung sollte eher ein Anwalt tun.
es kann schon sein, dass sich die behörden an deinen mann wenden, wenn da zweifel bestehen...