Wird man für eine Verzweiflungstat vor Gericht milder bestraft?
Es gibt ja drei Arten von "Verbrechen“, eines davon, nennt man Verzweiflungstat. Zum Beispiel, man raubt nen Laden aus, aus Verzweiflung, weil man in finanzieller Not steckt. Wird die Absicht, mit der der Täter die Straftat begeht vor Gericht überhaupt beachtet, wenn der Täter als schuldfähig eingestuft wird, weil er nicht aus psychischer Erkrankung gehandelt hat?
Ich habe nicht vor, das zu tun.
6 Antworten
Nach deutschem Recht gibt es zwei Arten von Straftaten: Verbrechen und Vergehen. Und der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Verbrechen mit min. eine Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Der wichtigste Unterschied ist, dass bei Verbrechen bereits der Versuch strafbar ist.
Den Begriff der Verzweiflungstat gibt es im Strafrecht nicht. Evtl. kann die Situation des Täters ein Strafmilderungsgrund darstellen, aber Geldmangel rechtfertigt keine Straftaten.
Es gibt einige Milderungsgründe. Aber einen Raub zu begehen, und auf Milderung zu hoffen, weil man in finanziellen Nöten steckt, kannst du gleich mal vergessen.
Ja, für Straftaten die im Affekt begangen wurden gibt es unter Umständen die Option zur Strafmilderung, nachdem ein Psychologe zu Rate gezogen wurde.
Oh man!
Hallo.
Aus Verzweifelung eine Tat, das ist nicht nötig, bei Tafel oder so was zu essen, oder weil die Freundin verkracht hat, oder geklaut.
Finanzielle Not, ja das käme auch nicht zum Tragen, Weil du als Obdachloser dir bei der Gemeinde oder Kirche einen Tagessatz holen kannst. Oder ein Gutschein zum Essen.
Mit Gruß
Bley 1914
Natürlich wird bei Gericht das Motiv des Angeklagten bewertet. Das ist dann eine Erklärung, aber keine Entschuldigung!