Wird Erbe weggenommen durch Staat?
Hallo, hab eine kleine frage. Eine Freundin von mir kriegt BAföG und von dem bezahlt sie ihre Wohnung und kriegt noch Kindergeld und Vollweisenrente, davon lebt sie. Der Vater ist verstorben und er hat was hinterlassen eine bestimmte Summe. Jetzt ist die Frage ob sie Die annehmen darf bzw hab sie das Geld kriegt oder ob der Staat (BAföG oder so) es weggnimmt?! Hatte jemand das ähnliches Problem?
7 Stimmen
9 Antworten
Kein Mensch und auch nicht der Staat, wird ihr Geld (das Erbe) wegnehmen.
Es kann lediglich sein, dass geprüft wird, ob sie bedürftig ist eine Transferleistung zu bekommen.
Unter Umständen muss sie einfach eine Zeit vom eigenen (ererbten Geld) leben und kann dann neu beantragen.
Möchtest Du denn, dass eventuell Jemand der durch eine Erbschaft mehr Geld hat als Du, von Deinen Steuergeldern lebt?
Sie erhält Sozialgelder. Ein Teil der Erbschaftssumme ist geschützt. Der andere Teil wird zu ihrem Lebensunterhalt beitragen denn die Einzahler der Sozialgelder müssen auch geschützt werden. Wenn man also nicht in der Lage ist für sich selbst aufzukommen stehen Sozialgelder zu. Ändert sich die finanzielle Situation werden die GElder selbstverständlich mit in den Lebensunterhalt einbezogen.
Sie erhält Bafög weil sie sonst nicht studieren kann. Bafög ist aber auch Einkunftsabhängig. Alle Einkünfte müssen mitgeteilt werden. Auch Erbschaften zählen dazu.
Sie studiert nicht, amcht eine normale schulische ausbildung. Ok danke dir.
Das Erbe kann sie annahmen und es wird ihr ( bis auf die Erbschaftsteuer ) nicht weggenommen. Allerdings kann es sein, dass sie dann kein Bafög mehr bekommt, denn das Bafög ist ja auch vom eigenen Vermögen abhängig. Bafög soll ja nur der bekommen, der seine Ausbildung nicht selber finanzieren kann. Und Bafög ist ja nur ein Kredit, somit stellt sie sich durch die Annahme der Erbschaft auf jeden fall besser da.
Zudem gibt es beim Bafög auch Schonvermögen.
Was sollte das denn für ein "Problem" sein, wenn man Geld erbt? Natürlich darf sie das Erbe annehmen! Finanziell schlechter geht es ihr danach auf keinen Fall.
- Niemand nimmt ihr etwas weg. Kinder können bis zu € 400.000 erben, ohne dass sie Steuern bezahlen müssen.
- Kindergeld und Waisenrente bekommt sie weiterhin.
- Während der der Laufzeit des Bewilligungszeitraumes der Bafög ändert sich auch nichts, Bafög wird unverändert weiter gezahlt, da das das Vermögen zur Zeit der Antragstellung zählt.
- Erst bei einem neuen Bafög-Antrag wird das Vermögen auf die Bafög angerechnet. Dafür gibt es einen Freibetrag ab 1.8. bzw. 1.10.2016 von €7200, der nicht angerechnet wird.
- Alles was darüber hinaus geht, muss man erst selbst für seinen Lebensunterhalt verbrauchen. Auch damit wird aber niemandem etwas weggenommen, denn es bekommt ja niemand anderes, sondern man gibt das Geld ja für sich aus.
- Das ist auch richtig so, denn Bafög ist eine Sozialleistung, die der Staat nur denjenigen zahlt, die selbst nicht genug Geld haben. Wenn man also selbst genug Geld hat, gibt es kein Bafög
Zu Deinem Kommentar:
Echt?! das hört sich echt doof an. Die arme kann sich kaum was leisten und dann das..
Wenn sie mehr als € 7200 hat, ist sie ja eben nicht mehr, "die arme, die sich kaum was leisten kann".
Bei einer Erbschaft kann der Staat nur etwas durch die Erbschaftssteuer wegnehmen. Davon gibt es aber Freibeträge, die in eine höhe von bis zu 500.000€ gehen. Wenn das Erbe nicht so hoch ist, fällt auch keine Erbschaftssteuer an.
Wenn du Bafög empfängst, hast du verschiedene Freibeträge was das Einkommen oder das Vermögen betrifft. Wenn du einen großen Geldbetrag besitzt, wird der Bafög-Anspruch dementsprechend reduziert. D.h. der Staat nimmt dir kein weg, sondern du bekommst erst wieder mehr Geld vom Staat, wenn dein eigenes Geld "verbraucht" bzw. bis unter den Freibetrag gesunken ist.
Wie sich das Vermögen auf den Anspruch auswirkt, kann man hier nachrechnen:
Echt?! das hört sich echt doof an. Die arme kann sich kaum was leisten und dann das..