Bafög Antrag Schwester Geistig Behindert?
Beim Bafög Antrag Formblatt 3 bei den Geschwistern muss ich dort meine Schwester angeben?
Sie hat eine 80% Behinderung und arbeitet lebt aber bei uns. Bekommen also auch Sozialgeld für sie.
Ich bin überfordert und kann dies die Summe meines Bafögs beeinträchtigen?
3 Antworten
Hi,
wie alt ist deine Schwester? Muss sie von deinen Eltern noch finanziell unterstützt werden? Wie hoch sind denn ihre monatlichen Einnahmen?
Dann tragt sie ein. Am besten auch angeben, dass sie eine 80% Behinderung hat. Das Pflegegeld und Sozialgeld wird ja im Einkommenssteuerbescheid stehen. Wird das akzeptiert, dann würde der Freibetrag des Elterneinkommens höher sein (also mehr Chancen auf mehr BAfög). Wenn es nicht akzeptiert wird, habt ihr nichts verloren. Dann gibt es eben keinen weiteren Freibetrag (also weniger Chancen auf mehr Bafög).
Vielen Dank, kannst du mir auch sagen was es mit ''Ausbildungsmaßnahmen zur beruflichen Förderung als behinderter Mensch'' auf sich hat?
Ich würde sie schon angeben, Nachteile entstehen dir dabei nicht da die Sozialhilfe natürlich nicht gerechnet wird vermutlich wird es sich auch eher um Grundsicherung handeln.
Keine Ahnung was du für ein Formblatt hast aber da steht nix von Geschwistern sondern was von Kindern. Also gib das deinen Eltern, die müssen das nämlich ausfüllen.
Auch ist die Formulierung
Kinder, soweit sie von Ihnen unterhalten werden, sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden.
doch relativ klar.
Manche Antragssteller füllen das Formblatt 3 für die Eltern aus. Von daher meint sie mit Geschwistern eben Kinder der Eltern...
Sollte sich jemand so gut auskennen dass er beantworten kann ob die Eltern nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zur Antragstellung veranlagt wurden und im Besitz ihrer Einkommensteuererklärung ist dann sollte er wissen welche Geschwister da eingetragen werden müssen.
genau meine meine Schwester also das Kind meiner eltern leiblich.
Ich hab auch alles vorausgefüllt für meine Eltern, was ich ausfüllen konnte. Den Rest haben sie ausgefüllt. Wenn man schon die Eltern damit nerven muss, kann man auch einiges bereits vorausfüllen.
Andere Kinder müssen es ausfüllen und sich reindenken, weil die Eltern zB gar kein deutsch verstehen.
Meine Schwester ist 24. Im Prinzip ja, denn meine Mutter bekommt Pflegegeld und Sozialgeld für sie ausgezahlt. Ebenso hat sie eigenes Einkommen, aber bei der Lohnabrechnung verstehe ich nichts. Vieles geht wohl iwie sofort an die Rente. Ich mein auf ihr Konto bezahlt bekommt sie 300 Euro