Diagnosesicherheit für Berufsunfähigkeitsversicherung relevant?

7 Antworten

Frage: Muss ich beim Abschluss meiner BU nur die gesicherten Diagnosen
angeben oder auch die Diagnosen A und V? Teilweise weiß ich ja nichtmal,
dass der Arzt so eine Verdachtsdiagnose eingetragen hat.

Hi Xcelerator,

du mußt nicht nur deine gesicherten Diagnosen sowie die Diagnosen A und V angeben, sondern in der Regel sämtliche Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen durch Ärzte oder andere Behandler (wie z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten usw.) z.B. in den letzten 5 Jahren!

Gruß siola55

Xcelerator 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 16:14

Danke dir für deine Antwort, das hilft mir schon mal sehr weiter :)

Du bekommst dann pro Sache weitere Fragebögen. Meinetwegen du gibst 3 Behandlungtage wegen Rückenprobleme, dann gibt es einen genaueren Bögen für den Rücken.

Hier mal ein Tip.

Kopier Dir die von Dir ausgefüllten Gesundheitsfragen falls kein Durchschlag für dich dabei ist. Damit kannst du später immer belegen was du angegeben hast. Du scheinst leider schon eine Krankengeschichte zu haben das machts immer teurer.

Zufällige knappe Meldefristen würde ich aussitzen, wenn also z.B. an 5 Jahren Meldepflicht noch 3 Monate fehlen würde ich vier Monate mit dem Abschluß warten. Das wäre legal und spart vielleicht Geld.

Auch Normalgewicht spart Geld. Zum Glück haben wir immer alle Normalgewicht, ob wir und wenns nur 2 Monate später  ist zunehmen ist egal. Solange du bei Abschluss natürlich alles korrekt beantwortest.

Die BU zahlt übrigens immer nur solange wie auch dein Vertrag gelaufen wäre. Wenn dein Vertrag z.B. bis zum 63 Lebensjahr läuft und du mit 30 berufsunfähig wirst ist der Geldhahn nach 33 Jahren zu. Denk auch dran das ab dem Zeitpunkt deiner Berufsunfähigkeit, kein einziger Cent mehr in die Rentenkasse kommt. Sicher dich also möglichst hoch ab, (naja geht ja maximal nach Verdienst) damit du zusätzlich Rücklagen für die Rente bilden kannst.

Hallo Xcelerator,

die medizinischen Unterlagen sind bei den meisten Menschen nicht vollkommen korrekt. Das liegt unter anderem an der Abrechnungsproblematik der Ärzte und weitergehend an dem schnell ausgesprochenen Verdacht einer Krankheit.

Natürlich musst du mit deinem Arzt über fehlerhafte Einträge sprechen und diese korrigieren lassen. Das ist schon einmal ein sehr guter Weg.

Die Gesundheitsfragen der Versicherer solltest du genauso beantworten wie sie gestellt sind. Das heißt, dass du beispielsweise alle Arztbesuche angeben musst. Spezielle Krankheiten gelten natürlich nur als festgestellt, wenn die Diagnose gesichert ist. Allerdings musst du Verdachtsdiagnosen zumindest bei der Angabe der Arztbesuche mit aufführen.

In deinem Fall macht es sich natürlich besser, wenn die Diagnosen als ausgeschlossen gelten. Ein Verdacht kann nämlich zu einem Ausschluss, einer Ablehnung oder einer Mehrprämie führen. Das muss nun wirklich nicht sein.

Xcelerator 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 16:17

Danke dir für deine Antwort und Infos

Das kommt auf den Gesundheitsfragebogen der Versicherung an. Du musst diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten.Du musst allerdings nicht nur die Diagnosen angeben sondern auch wieso und weshalb du in Behandlung warst. Bei dem was du angibst.. kannst du allerdings davon ausgehen, das es Problem beim Abschluß spätestens aber beim Leistungsfall geben wird. Die Versicherung wird versuchen aus deinen, auch seinerzeit ausgeschlossenen Krankheiten einen Strick zu drehen.