Wird eine Abfindung auf die Witwenrente angerechnet?
Hi,
ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung aus dem Betrieb Auszuscheiden. Ich bekomme Witwenrente und habe mich heute bei der LVA informiert, was ich an Rente und Witwenrente in der Zukunft bekommen werde.
Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich die Abfindung mit angeben muss. Er konnte mir aber nicht sagen warum.
Ich weiss, wie die Witwenberechnung funktioniert, aber warum muss ich nun die Abfindung mit angeben? Wird die bei einer Neuberechnung mit berücksichtigt? Wenn ja, wie wird die mit der Neuberechnung berücksichtigt?
Ich meine nur, dass die Abfindung ja versteuert wird und laufende Verpflichtungen will man damit ja auch begleichen, sonst brauch ich keine Abfindung und nun will die LVA auch noch was von haben? Ich hoffe da kann mir jemand was dazu sagen.
gruss und danke im vorraus
4 Antworten
Abfindung hat mit Rente oder Witwenrente nichts zu tun - kann auch nicht angerechnet werden!
Als Empfänger der sog "Großen Witwenrente" findet in der Tat eine Anrechnung der Abfindung in bestimmten Fällen statt. Enthält die Abfindung nämlich Gehaltsbestandteile, dann wird in den Fällen die Abfindung auf die Witwenrente angerechnet, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Beachtung der Kündigungsfristen aufgelöst wurde. Das ist bei näherer Betrachtung auch logisch, weil in entsprechenden Szenarien ohne Witwenrente (ALGI) ebenso eine Kürzung der Sozialleistungen erfolgt.
die Abfindung ist Einkommen daher wird sie angerechnet wenn du arbeitslos würdest und vorher der Betrieb noch eine Abfindung zahlt wird die auch zum Teil mit einbezogen so ist das bei uns in D
hi,
erst mal danke für die Antworten.
Die Kündigungsfrist von 7 Monaten wird eingehalten und es handelt sich um ein Aufhebungsvertrag.
Vielleicht weiss ja jemand, wie die Abfindung dabei berechnet wird.
gruss
Bei der Abfindung wird genau unterschieden nach dem Arbeitsentgelt- und dem sozialen Anteil. Wurden die Kündigungsfristen eingehalten, dann enthält die Abfindung logischerweise auch keine Gehaltsanteile, und wird demzufolge auch nicht auf eine Witwenrente angerechnet.