Wird ein Studium für die Pension mit einberechnet bzw für die Dienstzeit?
Man muss ja eine gewisse Anzahl arbeiten um die volle Pension zu genießen. Wird dies bei einem Studium angerechnet?
3 Antworten
Nein, erst ab dem Zeitpunkt wo du auch wirklich arbeitest. Also möglichst früh studieren und möglichst früh fertig werden... dann gleich anfangen arbeiten, bis man die ganzen Jährchen zusammen hat, um die volle Pension zu bekommen ^^
Ein duales Studium z.B im gehobenen Dienst zählt zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
und rückwirkend kann man seine Lebensplanung natürlich nicht ändern. Da sind so einige Leute vom Staat gefoppt worden, die unter ganz anderen Voraussetzungen studiert haben!
FS fragt aber nicht Anerkennung bei der gesetzl. Rente...
Man hat also studiert um Zeiten in der RV zu bekommen?
nicht um...zu. Aber so wie der Schulbesuch früher als Ausfallzeit anerkannt wurde, war es auch mit dem Studium.
Es gibt immer noch Anrechnungszeiten für manche Wartezeiten. Und niemand studiert wg Zeiten in der RV
niemand studiert wg Zeiten in der RV
behauptet ja auch niemand, dass man deswegen studiert. Das waren Zeiten, die angerechnet wurden, später nicht mehr bzw. nicht mehr in entstandener Länge.
Deine Frage ist wohl anders herum. "Wird das Studium für die Zeit des Einkommens angerechnet?"
Antwort: Nein.
Das Studium gilt als Ausbildungszeit und zählt nicht zur Berufstätigkeit.
Aber man bekommt Punkte. Alles wird bei der BfA in Punkte umgerechnet. Und die Ausbildungdzeitpunkre erhöhen geringfügig die Rente.
Es gibt seit vielen Jahren keine BfA mehr. Und FS fragt nicht nach Anrechnung bei der gesetzl. Rente...
Verstehe ich das richtig? Dubiose Beamter und hast uns diese Information unterschlagen. Da zählt das Studium gar nix.
Warum verschweigst du uns wesentliche Informationen? - willst aber korrekte Antworten haben ....
Dubiose = Du bist
Waren das noch Zeiten.
Wie funktioniert die Anrechnung des Studiums für deine Rente?https://www.bestealtersvorsorge.com/rentenzeit-fuer-ausbildung-und-studium/
Anfangs konnten für Schule und Studium noch sieben Jahre angerechnet werden, danach nur noch drei, die auch nur noch mit 75% des Bruttodurchschnittseinkommens gerechnet wurden. Wer seit dem Jahr 2009 in Rente geht, kann sich seine Ausbildungszeit - also Zeiten, die man an Schule, Uni oder Fachhochschule verbracht hat - gar nicht mehr rentensteigernd anrechnen lassen.