Vollzeitarbeit und Studium möglich?

5 Antworten

Die Höchstzahl von 20 Arbeitsstunden pro Woche gilt nur, wenn Du BAFöG beantragst, in der studentischen Krankenversicherung versichert sein willst o.ä.

Natürlich kannst Du neben dem Beruf studieren. Manche Unis (auch Präsenzunis) bieten sogar Teilzeitstudienmöglichkeiten für berufstätige Studis an. Außerdem kann man ja auch ein Fernstudium machen.

Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Ich habe ein nebenberufliches Fernstudium abgeschlossen und studiere gerade in Teilzeit an einer staatlichen Präsenzuni. Ich habe allerdings den Vorteil, dass ich als Selbständige meine Arbeitszeiten zumindest zum Teil selbst bestimmen kann. So lässt sich das mit einem Studium unter einen Hut bringen.

schrauberking 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 19:16

Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.

Rechtlich gesehen kannst du das machen.

Nur giltst du dann für die Krankenkasse nicht als „Student“ und kannst nicht in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert werden, sondern bist als Beschäftigter nach § 5 (1) 1. SGB V pflichtversichert. Du würdest als Beschäftigter Beitrage in allen Sozialversicherungszweigen zahlen.

Das Kriterium für die KVdS ist, dass das Studium zeitlich überwiegt. Solange dies gegeben ist, bist du „Werkstudent“ und zahlst neben dem Beitrag in der KVdS nur Beiträge zur Rentenversicherung.Die Frage ist, ob du das zeitmäßig auf die Reihe bekommst.

Es gibt aber auch die Möglichkeit des dualen Studiums oder Fernstudiums.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schrauberking 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 19:43

Vielen Dank!

Kommt drauf an...

falls deine Eltern Kindergeldanspruch haben, dann hast du ein Problem: als Student verlierst du den Status, wenn du mehr Arbeiter bist als Student - will heißen:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Ergo verlieren die Eltern z.B. den Kindergeldanspruch für dich :-((

Gruß siola55

Das verträgt sich normalerweise nicht mit den Arbeitszeiten. Genau dafür gibt es ja die Fernuni Hagen, damit man berufsbegleitend studieren kann.

Vollzeit arbeitetn und Vollzeit studieren, geht nicht, da der Gesetzgeber dann sagt, dass du überlastet bist.

Als Student kannst du bis 20h/ Woche arbeiten.

Oder du studierst berufsbegleitend.

https://www.campusjaeger.de/karriereguide/studium/studieren-und-arbeiten

schrauberking 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 19:18

Was sind die Konsequenzen?

okieh56  26.03.2021, 19:38
@schrauberking

Dann bist du rechtlich gesehen kein „Student“ mehr, da das Studium in den Hintergrund rückt. Du zahlst als Beschäftigter Beiträge in alle Sozialversicherungszweige.

schrauberking 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 19:42
@okieh56

Und wo ist das Problem?

Johannax32  26.03.2021, 20:16
@schrauberking

Nicht nur das: Du kannst auch exmatrikuliert und angezeigt werden, da du unbefugt studentische Vorteile ausnutzen wolltest (zB Semesterticket). Unis prüfen sowas übrigens auch stark, da sie die Akkredierungen verlieren könnten.

okieh56  26.03.2021, 20:34
@schrauberking

Ein „Problem“ wird es nur, wenn du die Vorteile von Studenten nutzen willst.

kabbes69  27.03.2021, 12:22
@schrauberking

Wenn es zu Überschneidungen kommt. Sofern du die Vorteile des Studenten nicht nutzt, kann auch der AG dir Probleme bereiten: Er muss dich für Klausuren weder freistellen, noch muss er dir zwingend an dem Tag Urlaub gewähren.

Wer dir deinen Vertrag nun schneller kündigen würde/könnte - kommt drauf an.

Sofern du selbstständig bist und dir deine Zeit frei einteilen konntest, musst du es mit deinem Umsatz und deinem Steuerberater klären.

Am schnellsten wird aber vermutlich deine Gesundheit leiden.