Wie wird das Gehalt aus Vormonat behandelt beim Bafög?
Ich habe eine Gehaltszahlung innerhalb des BWZ, allerdings wurde diese gar nicht im BWZ verdient, sonder im Monat davor. Die Auszahlung ist also verzögert und daher fällt sie in den BWZ. Wie wird das behandelt? Im BWZ würde ich auf 450€ arbeiten und es wäre sehr ärgerlich, wenn mir der Betrag auf die Verdienstgrenze angerechnet wird.
Konkret: Gehalt wurde im März verdient, wird aber im April ausgezahlt. Die Abrechnung bezieht sich aus Stunden im Vormonat. April liegt im BWZ und ist Start des Studiums.
3 Antworten
Hallo,
Bafög funktioniert analog zum Zuflussprinzip des Steuerrechts. Und dort gibt es zwar kein Gesetz, aber eine Handhabung, die so in der Praxis umgesetzt wird: Wenn es bis zu 10 Tage später (gilt als "kurz danach") ausgezahlt wird, dann kann man es noch zum Vormonat zurechnen.
Wenn also 01.-10.04. für März ausgezahlt wird, kannst du dich darauf berufen. Danach gibt es keine Diskussion mehr und es wird für April zugerechnet.
Für manche relevant:
Laut Studierendeswerk Düsseldorf ist der Monat der abgerechnet wird in der Lohnabrechnung relevant. Daher gilt anscheinend, wenn für März abgerechnet wird und erst im April ausgezahlt der Verdienst im März.
Du hast eine gewisse Summe, die du pro Jahr dazu verdienen darfst. Solange du die nicht überschreitest, passt das.