Wird ein Diebstahl bei unter 18 jährigen in das Führungszeugnis eingetragen?
Habe im schulkiosk mit 2 weiteren Schülern nämlich Snacks geklaut
3 Antworten
Ne, keine Sorge. Das ist nur „Kleinkram“, da passiert nicht viel.
Ja. Es wurde eh gesagt dass der Lehrer alles verschenken will, da der kiosk zu ist seit 2 monaten. Und jeder hatte mal ne Kleinigkeit geklaut, weil man das einfach aufmachen konnte und vorne Kinderriegel undso waren
Ob ich rausgeschmissen werde von der Schule, hängt das von der Leitung ab?
Ins Führungszeugnis werden Geld- und Freiheitsstrafen eingetragen, keine Taten. Solange es kein Urteil eines Gerichts gibt, steht im BZR und damit im Führungszeugnis gar nicht. Ggf. gibt es eine Eintragung im Erziehungsregister, aber da haben nur einige wenige Behörden Einblick.
Ein Richter sagt ganz bestimmt nicht "egal". Er kann das Verfahren gemäß § 47 JGG einstellen (ggf. gegen Auflagen), Erziehungsmaßregeln anordnen, Zuchtmittel oder Jugendstrafe (=Freiheitsstrafe) verhängen. Als Strafe im strafrechtlichen Sinne gilt nur die Jugendstrafe (§ 13 Abs. 2 JGG).
Bei dem hier vorliegenden Sachverhalt ist von letzterem aber nicht auszugehen. Es wird wohl maximal auf Sozialstunden hinauslaufen. Kein Eintrag im Führungszeugnis, aber ein Vermerk im Erziehungsregister.
Eine Straftat wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Ein Urteil wird es....eventuell...
Unter 18 bei Diebstahl aber sicherlich nicht...
Vllt bekomme ich auch keine Anzeige, wird entschieden.
Und wenn dann steht es ja eh nicht im Zeugnis und ich werde freigelassen
Was heißt kein Urteil?
Was wenn der Richter sagt, egal die hat einen Fehler gemacht fertig.
Was wäre ein Urteil denn von ihm?