Fanschal geklaut - Anklage wegen Raub!?

9 Antworten

Im schlimmsten Fall kann er, wenn er sich nicht einsichtig und reumütig zeigt, auch in den Bau gehen. Das sit eindeutig eine Straftat.

Und wenn das schon mehrfach vorgekommen ist und er nicht als Ersttäter gilt, wird er das wohl auch.

Aber wenn es das erste mal ist, dass er sowas gemacht hat, weird er wohl eine Geldstrafe und vermutlich Sozialstunden bekommen. Aber das hängt davon ab, wie der Richter und die entsprechenden Mitarbeiter ihn einstufen. Aber ich hoffe, dass er nicht nur mit einem blauen Auge davon kommt.

Wenn es ohne Gewalt war, war es nicht Raub, sondern Diebstahl. Aber auch das ist ein guter Anfang! Dein Freund sollte sich einen Anwalt nehmen. Der wird ihm vielleicht raten, dem Beklauten einen Entschuldigungsbrief zu schreiben. Die Strafe kommt auch auf die Sozialprognose an: Geht dein Freund noch zur Schule; macht er gerade eine Lehre; ist er beim Bund?; ist anzunehmen, dass das ein "Ausrutscher" war oder führt er schon ein Leben, bei dem abzusehen ist, dass er kriminell wird?

daddel92 
Beitragsersteller
 21.09.2011, 18:52

Er hat sich bereits mehrfach entschuldigt,er macht eine Ausbildung,bereut die Tat zutiefst und er hatte vorher noch nie etwas mit der Polizei zu tun.

bountyeis  21.09.2011, 19:12
@daddel92

Dann nehme ich auch mal an, dass er Sozialstunden bekommt und nicht ins Gefängnis kommt.

Raub ist bei der Geschichte ja auch erst mal nur der Tatverdacht - das muß nicht das Ende sein. Bei 18jährigen ist es sehr wahrscheinlich, daß Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Und da gibt es keine Mindest- und Höchststrafen wie bei Erwachsenen. Sollte am Ende ein Raub weiter im Raume stehen, wäre allerhöchstens ein Wochenendarrest zu erwarten. Ansonsten dann - wenn überhaupt - ein paar Sozialstunden oder eine Geldauflage (wenn schon Einkommen vorhanden ist). Damit es am Ende nur ein Diebstahl ist, dürfte es nichts weiter gegeben haben als eine Wegnahmehandlung. Ein Raub kann sich nämlich auch aus der Situation ergeben ("Abziehen"), ohne daß Gewalt angewandt oder konkret angedroht wird. Wenn mehrere Leute auf einen zugehen und einer sagt: "Eeeeyyyy, gib Schal", dann weiß man meist, was passieren würde, wenn man es nicht tut... DAS wäre auch ein Raub^^

Wenn das SO nicht abgelaufen ist, dann wird am Ende wohl ziemlich wahrscheinlich eine Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG stehen - das nennt sich dann Ersttäterbonus.

Hallo,

ein Raub setzt in der Tat Gewaltanwendung voraus, sonst ist es "nur Diebstahl". Allerdings kann man Gewalt auch unterschiedlich definieren. Deshalb kaeme es hier sehr genau aus den genauen Vorgang des Diebstahl an. Du schreibst ja nur, er hat keine Gewalt angewendet und verlies danach den Tatort. Aber so ein Schal in in der Regel ja recht gross und haengt dazu noch meistens mehrfach rumgeschlungen um den Hals. Und da ist eine Entwendung, ohne dass der Bestohlene es merkt, doch sehr schwierig.

wurde der Schal evtl. abgelegt und dort unauffaellig entwendet oder der Fan war so im (Freudentaumel), dass ihm der Schal fast vom Hals gerutscht ist und man nur noch mal kurz vorsichtig ziehen musste, um ihn zu Endwenden, dann ist es sicher nur Diebstahl.

In allen anderen Faellen gehe ich mal eher davon aus, dass der Bestohlene den Diebstahlversuch gleich bemerkt hat und im Normalfall wird er dann auch zur Gegenwehr ansetzen und den Schal zumindest festhalten. Wenn der Dieb dann am Schal reisst (zwangsweise, sonst kann er ja nicht entwendet werden), dann ist das schon ein Raub, denn bei dem Gezerre kann der Bestohlene ja schon verletzt werden oder der Schal am Hals ihn wuergen. Und das ist dann die beschriebene Gewaltanwendung, die das ganze zum Raub macht.

Das vor Gericht zu beweisen, dazu bedarf es natuerlich glaubwuerdige Zeugen. Wenn Dein Freund bisher unbescholten ist und die Tat nicht ganz so extrem und er es auch glaubwuerdig bereut, sich entschuldigt beim Opfer usw., dann kann das ganze durchaus mit Sozialdienst oder Geldstrafe ausgehen. Gefaengnis bedeutet das nicht notwendigerweise. Der Vorwurf des Raubes muss ja auch nicht unbedingt im Urteil Einzug halten.

Aber da muss Dein Freund jetzt nun mal durch. Ich finde die Freude an Sport wirklich etwas schoenes. Aber manche Leute, meist maennlichen Geschlechts vergessen im Eifer des Gefechts dann irgendwie die Tatsache, dass es sich dabei um ein Spiel handelt, das Spass machen soll und verwechseln das ganze mit Krieg. Sie denken, sie befinden sich im Krieg mit den gegnerischen Fans. Nunja, im Krieg sind manche MIttel erlaubt, aber im normalen Leben eben nicht. Und darueber muss man sich klar sein.

Fan sein gibt einem kein Recht auf Krawall und Diebstahl. Diesen Fehler hat Dein Freund gemacht und er bereut es, das ist gut so. Aber mit 18 muss man halt auch Mann genug sein, zu seinen gemachten Fehlern zu stehen und die Folgen zu tragen. So ist das Erwachsenenleben nun mal. Es gibt einem Rechte, aber auch Pflichten. Es wird schon nicht allzu schlimm ausgehen, die Strafe sollte er schnellstens ableisten und dann ein neues Leben ohne Dummheiten anfangen und zeigen, dass er aus der Sache gelernt hat.

wegen einem gestohlenen Schal geht wohl niemand in den Jugendknast oder

Warum nicht?? Die Tathandlung ist entscheidend .. nicht die entwendete Sache oder deren Wert!

Wie kam er denn genau an den Schal? Ganz ohne Drohung oder Gewalt stelle ich mir die Situation etwas schwierig vor, sofern es kein Taschen-/Trickdiebstahl war. Der Eigentümer des Schals wird ihn ja wohl kaum freiwillig hergegeben haben.

Das Entreißen des Schals kann u.U. schon ausreichen, dass der Tatbestand des §249 StGB erfüllt ist!

18 ist ja eigentlich alt genug um zu wissen, dass man sowas nicht tut .. Hat er sich denn beim Geschädigten schon entschuldigt oder seine tiefe Reue sonst irgendwie geäußert?