Beim Klauen erwischt (2. Mal) - Was nun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen ehrlichen, aufrichtigen Entschuldigungsbrief ( mindestens eine Seite voll ) an den Laden schreiben, wie leid dir alles tut.

Diesen kopieren. Das Original schickst du an den Laden. Möglichst schnell. Mit deinen Namen, Adresse und Geburtsdatum. Handschriftlich unterschreiben.

Vielleicht verzichten die dann auf eine Anzeige oder nehmen diese zurück.

Auf der Kopie schreibst du das Absendedatum drauf.

Die Kopie behältst du für den Fall, dass eine Anklage kommen sollte. Als Nachweis deiner Reue und Einsicht. ( kommt immer gut vor Gericht )

Wenn du eine Vorladung von der Polizei erhältst:

Auf keinen Fall da hin gehen! Es ist keine Pflicht. Alles was du bei der Polizei aussagst, kann vor Gericht gegen dich verwendet werden.

Du musst nur Ladungen zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht Folge leisten.

Bau in Zukunft keinen Mist mehr. Auch wenn du wenig Geld hast und das oft sehr schwer ist.  -.-

Was erwartet mich jetzt?

Vermutlich wird der Laden eine Anzeige gem. §242 StGB erstatten.

Weiter vermute ich, dass du mit deinen 18 Jahren noch nach Jugenstrafrecht veruteilt wirst. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, musst du wohl mit Sozialstunden rechnen. Es kann auch sein, dass das Verfahren wieder gegen Auflagen eingestellt wird.

Wird trozdem in akte usw eigetragen. Wenn du sowas dummes machst musst du mit konsequenzen rechnen.

Moralpower  19.05.2015, 00:40

Keine hilfreiche Antwort! Unverdiente 10 Punkte!

franneck1989  19.05.2015, 08:37

Wird trozdem in akte usw eigetragen.

Kannst du diese Behauptung auch begründen?

Moralpower  19.05.2015, 00:45

Die Vorträge im Link sind zwar nicht falsch, aber auch relativ pauschal.

Kommt immer auf jeden Einzelfall an.

peterwuschel  19.05.2015, 01:04
@Moralpower

Pauschal sind da viele, da vor Gericht ja auf die einzelne Person eingegangen wird.Da spielen mehrere Faktoren für ein Strafmaß eine Rolle. Nehme ich jetzt mal an....VG pw

Was auf Dich zu kommt ist dann die erste Frage aber, daß müßtest Du selbst wissen, da Du volljährig bist. Einmal bist ja davon gekommen.