Beim Klauen erwischt (2. Mal) - Was nun?
Ich habe heute einen sehr großen Fehler begangen und habe bei einem Klamottenladen eine Hose und ein Oberteil im Wert von 27 Euro geklaut und wurde dabei von einer Verkäuferin erwischt. Weil ich schon 18 Jahre alt bin (Schülerin), konnte ich nach Angabe meiner Personalien wieder gehen, habe seit dem aber ein sehr schlechtes Gewissen und würde gerne mehr über die Folgen wissen, die jetzt auf mich zukommen. Kurz: Ich habe nicht das erste Mal geklaut. Das erste Mal habe ich mit 16 Jahren im Wert von 32 Euro bei einem Supermarkt geklaut, wurde erwischt, jedoch wurde das Verfahren damals eingestellt ,weil ich mich bereit erklärt hatte, bei einem Präventionskurs mitzumachen (weil ich ja Ersttäterin war). Das heißt, es wurde auch nichts in mein Führungszeugnis eingetragen.
Was erwartet mich jetzt? Irgendwelche Ratschläge?
Ich brauche dringend eine Auskunft :-/
PS: Bitte keine Beleidigungen. Ich weiß selbst, dass es falsch ist zu klauen und werde jetzt auch die Verantwortung dafür übernehmen!
7 Antworten
Einen ehrlichen, aufrichtigen Entschuldigungsbrief ( mindestens eine Seite voll ) an den Laden schreiben, wie leid dir alles tut.
Diesen kopieren. Das Original schickst du an den Laden. Möglichst schnell. Mit deinen Namen, Adresse und Geburtsdatum. Handschriftlich unterschreiben.
Vielleicht verzichten die dann auf eine Anzeige oder nehmen diese zurück.
Auf der Kopie schreibst du das Absendedatum drauf.
Die Kopie behältst du für den Fall, dass eine Anklage kommen sollte. Als Nachweis deiner Reue und Einsicht. ( kommt immer gut vor Gericht )
Wenn du eine Vorladung von der Polizei erhältst:
Auf keinen Fall da hin gehen! Es ist keine Pflicht. Alles was du bei der Polizei aussagst, kann vor Gericht gegen dich verwendet werden.
Du musst nur Ladungen zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht Folge leisten.
Bau in Zukunft keinen Mist mehr. Auch wenn du wenig Geld hast und das oft sehr schwer ist. -.-
Was erwartet mich jetzt?
Vermutlich wird der Laden eine Anzeige gem. §242 StGB erstatten.
Weiter vermute ich, dass du mit deinen 18 Jahren noch nach Jugenstrafrecht veruteilt wirst. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, musst du wohl mit Sozialstunden rechnen. Es kann auch sein, dass das Verfahren wieder gegen Auflagen eingestellt wird.
Wird trozdem in akte usw eigetragen. Wenn du sowas dummes machst musst du mit konsequenzen rechnen.
Keine hilfreiche Antwort! Unverdiente 10 Punkte!
Wird trozdem in akte usw eigetragen.
Kannst du diese Behauptung auch begründen?
Pauschal sind da viele, da vor Gericht ja auf die einzelne Person eingegangen wird.Da spielen mehrere Faktoren für ein Strafmaß eine Rolle. Nehme ich jetzt mal an....VG pw
So ist es.
Was auf Dich zu kommt ist dann die erste Frage aber, daß müßtest Du selbst wissen, da Du volljährig bist. Einmal bist ja davon gekommen.
Die Vorträge im Link sind zwar nicht falsch, aber auch relativ pauschal.
Kommt immer auf jeden Einzelfall an.