Diebstahl im rossmann (15 Jahre,ein Gegenstand von 7 Euro, Ersttäter)?

6 Antworten

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Da es sich hier um einen sehr geringen Wert handelt, hat das ganze Geschehen nur dann strafrechtliche Konsequenzen, wenn Rossmann einen Strafantrag stellt (§§ 242, 248a StGB). Ob dies geschehen wird, können nur die Mitarbeiter von Rossmann beurteilen. Da es sich um ein 15 jähriges Kind handelt, das noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, erscheint es zumindest möglich, dass ein Strafantrag nicht gestellt wird.

Sollte doch ein Strafantrag gestellt werden, wird zunächst Post von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung kommen. DIe Sache wird nach Abschluss der Ermittlungen wieder an die Staatsanwaltschaft zurück gegeben. Diese wird dann entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll.

Hier kann man wohl davon ausgehen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird (§ 153 StPO) und es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Selbst wenn die Sache angeklagt wird, bedeutet dies noch nicht zwangsläufig, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Auch der Richter kann das Verfahren noch einstellen. So oder so stehen die Chancen ganz gut, dass deine Tochter mit einem blauen Auge davonkommt.

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:49

Okay das ist sehr nett das sie mir eine Antwort geben :) denn hoffen wir mal wirklich das sie mit einem blauen Auge davon kommt aber von mir gibt es erstmal handy-verbot und hauserrest... was sie auch einsieht das es gerechtfertigt ist

uni1234  20.06.2018, 21:50
@Emeliewenzel

Das wäre für alle Seiten wohl die beste Lösung.

Sowas wird nach Schema F behandelt. Das ist alles Alltagskram für die Polizei.

Das Kind kommt zur Polizei wo ein Protokoll angefertig wird, da wird einfach zugegeben was geklaut worden ist. Im Prinziep ist das nur reiner Schriftkram.

Danach kommt Jugendamt, da wird einfach nur nachgesehen ob das Kind regelmässig zur Schule geht oder sonstwie in der Vergangenheit auffällig geworden ist.

Aufgrund der geringen Schadenssumme wird das ganze dann von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Ansonsten gibt es für Jugendliche ab 14 Jahrn Sozialstunden.

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:36

Danke

Wenn der Täter geständig/kooperativ ist und die Personalien zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wird keine Polizei benötigt.

Strafantrag wird üblicherweise gestellt. Bei Ersttätern wird das Ermittlungsverfahren aber in >90% ohne Auflagen und Weisungen eingestellt.

Zivilrechtliche Ansprüche des Ladens sind oft der größere Brocken...

RobertLiebling  20.06.2018, 21:55

... und ziemlich sicher ein Hausverbot, dass durchaus Ernst genommen werden sollte.

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:57
@RobertLiebling

Jaa das wissen wir auch schon sonst gibt es noch eine Anzeige wegen Haus-friedens-bruch... Meine Tochter wurde ja belehrt

RobertLiebling  20.06.2018, 21:54

Das sind z.B. die von Dir genannten 75 € Schadenersatzforderung.

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:52

Okee was ist gemeint mit zivilrechtliche Ansprüche?

Kein Grund zum Verzweifeln.

Nein, die Polizei muss nicht kommen und sie kann damit rechnen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Im allerschlimmsten Fall bekommt sie ein paar Sozialstunden. Mehr aber gesichert nicht. Und auch das ist schon sehr sehr unwahrscheinlich.

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:28

Danke für die schnelle Antwort,

Also könnte sie nochmal davon kommen?

Sie bereut es sehr! Und sie weiß auch wie dumm es war... Nur sie hat jetzt auch schon ziemlich Angst...

Emeliewenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 21:26

Die Seite hatte ich auch schon auf nur ich wollte mir mal Erfahrungen von euch anhören