Welches Datum richtig bei Oldtimer-Zulassung? Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief?
Hallo,
Folgendes Problem. Ich habe einen Youngtimer, der laut Fahrzeugschein am 04.11.87 das erste Mal zugelassen worden ist. Im Fahrzeugbrief steht, dass er am 20.10.86 gebaut worden ist. Im letzten TÜV Bericht steht Erstzulassung am 26.11.86. Kann ich jetzt im nächsten Jahr zum Gutachter oder erst 2017? Ich Steig da nicht mehr durch. In Foren finde ich nur verschiedene Antworten.
Dankeschön schon einmal im Voraus :)
9 Antworten
Meines Erachtens ist das Baujahr massgebend. Das Zulassungsdatum sagt ja nichts über das Alter des Fahrzeugs aus. Ich kann ja ein PKW 2015 als Neufahrzeug kaufen und erst 2030 anmelden.
Meines Erachtens ist das Baujahr massgebend.
In Deutschland dreht sich alles nach Erstzulassung. In manchen afrikanischen Staaten mag das anders sein.
Für die H Zulassung heißt es daher auch "30 Jahre ab Erstzulassung". Manche Zulassungsstellen sehen das "locker" und richten sich nur nach dem Monat (17.9.1985->1.9.2015 = ok). Die meisten sind da allerdings Tages genau.
Ich kann ja ein PKW 2015 als Neufahrzeug kaufen und erst 2030 anmelden.
Das ginge nur theoretisch, wenn bis dahin keine Zulassungsgesetze für Neuzulassungen mehr verändert würden und dass passiert alleine schon bei den Abgaswerten nicht.
Bsp.: seit 1998 ist es für Neuzulassungen auch zwingend nötig über eine elektronische Wegfahrsperre zu verfügen. Fahrzeuge, die so etwas nicht haben, müssen also vor dem 1.1.1998 schon mal irgendwo zugelassen worden sein, ansonsten bekommst du sie in Deutschland nicht mehr zugelassen. Das würde dich jetzt bei einem 15 Jahre alten Wagen nicht betreffen, der hatte schon eine.
Bsp.: seit dem 1.11.2014 müssen alle Neuzulassungen ein Reifenluftdruckkontrollsystem verbaut haben. Ein jetzt 15 Jahre alter Wagen hat das nicht. Du müsstest für dein 15 Jahre altes Fahrzeug ein Nachrüstsystem mit EBE/ABE auftreiben, einbauen, abnehmen lassen, bevor du diesen Wagen jetzt erstmalig zulassen kannst.
Bsp.: vor 15 Jahren war dein Wagen mit einem Euro 2 Kat ausgerüstet, erfüllte maximal die Werte von Euro 3/D3 (ab 1.1.2001 für Neuzulassungen Pflicht) und konnte eventuell ab 1.1.2001 in den Papieren auf Euro 3/D3 umgeschlüsselt werden. Heute brauchst du für eine Neuzulassung aber Euro 5, ab September 2015 Euro 6. Da niemand für ein 15 Jahre altes Auto ein Euro5 oder Euro6 Nachrüstsystem anbietet, wird das mit der Erstzulassung des 15 Jahre alten Fahrzeugs nichts mehr.
Bestandsschutz haben und von diesen Neuregelungen unbetroffen sind nur Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren und daher keine Neuzulassungen mehr sind.
Wenn du ein Auto 15 Jahre stehen lassen willst, bevor du es zulässt, ist die einzige Möglichkeit: einmal anmelden. Du kannst gleich die nächste Nummer auf dem Amt ziehen und das Fahrzeug 5min später wieder abmelden.
Genau das war auch mein Gedankengang. Aber viele verschiedene Meinungen was das angeht. Leider
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil1
Dort stehen 3 verschiedene Dat(ums) : unter B=Erstzulassung, I= Zulassung auf den Halter und unten rechts unter 6 steht der Tag der Typengenehmigung, also Baujahr. Kannst also nächstes Jahr zum Gutachter, wenn dort 1986 steht.
Dankeschön für die Antwort. :) ich habe jetzt den Schein und dem Brief durchgesehen. In Fahrzeugschein steht nur ein Datum unter 32 (Tag der Erstzulassung) im Brief die Betriebserlaubnis. Die unterscheiden sich um ein Jahr. Oder ich stell mich gerade etwas dämlich an. Aber ich finde da nichts. :(
Wenn ein Fahrzeug lt. Kfz-Brief älter ist, als das Datum in der Zulassung, kann es nur eines bedeuten, das der Wagen zwischenzeitlich jemanden anderen gehörte oder still gelegt wurde. Der Fahrzeugschein ist ja auf dich persönlich ausgeschrieben worden und nicht auf eine andere Person. Deshalb ist das Datum in der Zulassung auch das Datum der Ummeldung.
Also der Brief beginnt bei der ersten Besitzerin. Und dann die zweite, danach die Stilllegung. Im Schein steht nur die zweite Besitzerin. Könnte also sein, dass da der Fehler liegt? Dankeschön. Dann ergibt das so langsam zumindest etwas Sinn für mich. War schlichtweg von den vielen verschieden Daten sehr irritiert. :) dankeschön nochmal :)
Das Baujahr ist entscheidend. Theoretisch könnte ich eine VW T1 erst 1990 zulassen und dann hätte er kein H-Kenzeichen.
Genau das war auch mein Gedankengang. Aber jeder sagt was anderes 😄 trotzdem danken:)
Steht denn das Baujahr im Kfz-Brief (bzw. in der EU-Zulassungsbescheinigung Teil II)?
Habe soeben mal die Besch. nachgesehen: von Baujahr finde ich da nichts.
Und wie ist das bei einem Serienfahrzeug, das über mehrere Jahre ohne wesentliche Abänderungen produziert worden ist?
Also der Brief beginnt bei der ersten Besitzerin. Und dann die zweite, danach die Stilllegung. Im Schein steht nur die zweite Besitzerin. Könnte also sein, dass da der Fehler liegt? Dankeschön. Dann ergibt das so langsam zumindest etwas Sinn für mich. War schlichtweg von den vielen verschieden Daten sehr irritiert. :) dankeschön nochmal :)