Auto abmelden ohne Freuzeugbrief

8 Antworten

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Zum Abmelden benötigst Du lediglich den Schein und die Schilder, die werden entstempelt! Nur zum Anmelden benötigst du den Brief, der bestätigt nämlich, dass das KFZ auch dir gehört!

Mikkey  18.03.2013, 13:19
  1. Zum Stilllegen braucht man allemal den Brief
  2. Der Brief bestätigt die Eigenschaften des Fahrzeugs und wer der Fahrzeughalter ist - mehr nicht.
CoolFlint  18.03.2013, 13:23
@Mikkey

Zum Abmelden nicht! Stilllegen ist was ganz anderes! Beim Stilllegen wird in der Regel auch der Brief entwertet! Wir hatten es aber hier in der Frage vom Abmelden und dazu benötige ich keinen Brief!

PatrickLassan  18.03.2013, 13:45
@CoolFlint

Stilllegen ist was ganz anderes! Beim Stilllegen wird in der Regel auch der Brief entwertet!

Ich weiß ja nicht, ob du das gelesen hast, aber das Fahrzeug ist abgebrannt, also glaube ich nicht, dass es noch einmal angemeldet wird.

siola55  18.03.2013, 17:26
@Mikkey

@CooFlint

Beides wird benötigt zu Abmelden: Zulassungsbesch. Teil I + Teil II (bisher: Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief ) incl. der Kennzeichenschilder! Er muß halt eine Verlusterklärung machen!?

Gruß siola

zacherltheater 
Beitragsersteller
 16.04.2013, 09:55

Hallo! Danke hat geklappt! Zum Abmelden habe ich den Fahrzeugbrief NICHT gebraucht! Fahzeugschein und Nummernschildern haben genügt. 10 Minuten, fertig.

PatrickLassan  18.03.2013, 13:20

der bestätigt nämlich, dass das KFZ auch dir gehört!

Das war noch nie so. Bei neueren 'Briefen' (richtiger: Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht es sogar drauf, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigenütmer ausgewiesen wird.

CoolFlint  18.03.2013, 13:33
@PatrickLassan

Das mag sein, aber der Inhaber des Fahrzeugs ist eingetragen und anhand von einem Personalausweiß zu überprüfen bzw. nachvollziehbar!

PatrickLassan  18.03.2013, 13:39
@CoolFlint

der Inhaber des Fahrzeugs ist eingetragen

Ich nehme mal an, dass mit 'Inhaber' der Halter des Fahrzeugs gemeint ist, und genau der steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Ob er auch Eigentümer ist, ergibt sich daraus nicht und das ist der Zulassungsstelle auch gleich.

zacherltheater 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 13:20

Danke :)

Du kannst z.B. bei de Zulassungstelle eine Ersatzbrief beantragen. Das dauert in der Regel etwas und ist nicht ganz billig. Habe ich auch mal machen müssen als ich für die Anmeldung den Brief verschlampt hatte. Ich würde dort aber vorher nachfragen ob es noch nötig ist.

Geh zur Zulassungsstelle und melde den Brandschaden deines Fahrzeuges. Mit einer Bescheinigung der Polizei oder der Feuerwehr ist das problemlos zu gewärleisten. Du solltest eben den nachweis erbringen dann geht das schon. Das entbindet Dich jedoch nicht von der Erstellung bzw Vorlage eines Entsorgungsnachweises vom Autoverwerter ... Joachim

Zunächst mal hat der KFZ-Brief nichts im Auto verloren, denn das ist die Besitzurkunde. Du kannst aber mit dem KFZ- Schein abmelden gehen, du mußt dann unterschreiben, das Brieff verloren gegangen ist. Noch einfacher ist wenn du ein Polizeiliches Protokoll über den Brand des Fahrzeuges hast

PatrickLassan  18.03.2013, 13:21

Der Kfz-Brief (seit ein paar Jahren: Zulassungsbeschinigung Teil 2) ist weder eine Besitz- noch eine Eigentumsurkunde, sie weist lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.

Rufe bei der Zulassungsstelle an und kläre das.

Eigentlich ganz einfach.

Übrigens:

Der Brief gehört nicht ins Fahrzeug, er muss immer getrennt vom Fahrzeug aufbewahrt werden.