Wird der Betrag den ich bekomme bei meinen Eltern angezogen?
Ich fange am 01.07.18 mit dem freiwilligen Wehrdienst an und lebe mit meiner Familie in einer bedarfsgemeinschaft. Nur mein Vater arbeitet wird ihm das dann angezogen was ich bei der Bundeswehr bekomme ? Bin 20 Jahre alt
5 Antworten
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Bedarfsgemeinschaft
Wie sieht es bei jugendlichen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft aus? Dürfen sie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren? Werden die Leitungen aus dem BFD, also Taschengeld und Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung, auf den Hartz 4 Regelsatz angerechnet?
Grundsätzlich steht es Jugendlichen frei, den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren, jedenfalls, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und noch zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. Das liegt schon deshalb nahe, weil der BFD den Zivildienst ersetzen soll. Allerdings werden Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst - jedenfalls zum Teil - als Einkommen gewertet. So besagen etwa die Fachlichen Hinweise der Arbeitsagentur zu § 11 SGB II Nr. 11.114b, dass 200 Euro des Taschengeldes nicht angerechnet werden. Diese interne BA Richtlinie bezieht sich auf das FSJund den BFD.
Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 200 Euro besteht. Das gilt auch für Freiwillige, die das FSJ absolvieren.
Das Taschengeld wird also lediglich zu demTeil angerechnet, der über 200 Euro hinausgeht. Die Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung muss hingegen vollständig als eigenes Einkommen des Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gewertet werden. Die Hartz 4 Leistung, das Sozialgeld, wird ja gerade hierfür (Unterkunft, Verpflegung) gezahlt.
Was hat das mit dem ableisten des freiwilligen Wehrdienstes zu tun ?
Nicht deinem Vater oder deiner Mutter wird etwas abgezogen,sondern du wirst dann keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen !
Wohnst du weiterhin bei deinen Eltern,dann musst du deinen Mietanteil / Anteil für Strom usw.aus deinem Bundeswehrsold dann selber an deine Eltern zahlen.
Deine Eltern bekommen dann nur noch ihren Bedarf gedeckt.
Wenn du bisher in der Kalkulation für euer ALG2 drin warst, dann wird dein Anteil entsprechend abgezogen, wenn du beginnst eigenes Geld zu verdienen (immerhin 837-1200€). Ob deine Mutter und dein Vater noch ohne dich ALG2 berechtigt sind, sagt dir das jobcenter.
Wenn du ausreichend verdienst, um deinen EIGENEN Bedarf zu decken, fällst du aus der BG heraus. Natürlich musst du deinen Eltern dann diese Differenz erstatten.
Du kannst ja nicht kostenlos bei ihnen leben.
Man verzeihe dir mal, dass du zwei mal "angezogen" statt "abgezogen" geschrieben hast.
Aber wovon das abgezogen werden soll und was dein Einkommen mit dem Einkommen deines Vaters zu tun haben soll, das kann nun wirklich keiner hellsehen.
Wer da jetzt warum wie viel und welche Leistungen bekommt (der Vater arbeitet ja), ist aber nicht klar.
"Das Zauberwort" im Fragetext lautet Bedarfsgemeinschaft - einzuordnen unter Familieneinkommen gleich / oder aufstockend Leistungen nach SGB II oder allgemein bekannt als Hartz 4.