Frage zum FWD (Bundeswehr)
Hallo. Es gibt beim Freiwilligem Wehrdienst eine Probezeit (6Monate) in der man austreten kann. Was geschieht jedoch wenn man das ganze Jahr dort verbracht hat. MUSS man sich danach Verpflichten lassen oder kann man nach dem einem Jahr noch immer austreten? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mfg.
4 Antworten
Beworben hast du dich schon? - Wenn ja, solltest du wissen für wie lange du dich zum FWD verpflichtet hast.
Wenn nein, schau mal auf der Karriere Seite der Bundeswehr. Dort werden Fragen dieser Art in den FAQ's erklärt. Zudem ist es ratsam sich mal selbst darum zu kümmern und die Seite mal kompellt zu lesen...
Wenn Du Dich für ein Jahr zum FWD verpflichtet hast, gehst Du danach wieder nach Hause. Je nach Verwendung und Vorbildung/Berufsausbildung können individuelle Dienstzeiten vereinbart werden. Der FWD kann max. 23 Monate dauern.
Wenn Dir der Dienst bei der Bw zusagt und für dich Bedarf besteht, kannst Du Dich während der Dienstzeit als FWDL auch als SaZ bewerben.
Danke für deine Antwort! Schönen Tag nach.
Das würde dir alles die nette Karriere Berater/in erklären wo du hin musst um überhaupt die Unterlagen zu bekommen, wenn du dich 12 Monate für den FWD verpflichtest dann kannst du ab dem 7. Monat nicht mehr austreten und musst bis zum 12. Monat dort bleiben.
Steht alles in den Unterlagen !
Danke für deine Antwort. Doch das nützt mir leider nichts