Wird das Einkommen meines Freundes in mein Bafög einbezogen?
Also, es geht darum, dass ich gerne Bafög beantragen möchte. Ich bin allerdings vor Kurzem bei meinem Freund eingezogen, bin auch schon hier gemeldet. Ich stehe allerdings NICHT im Mietvertrag. Er ist ausgelernter Industriemechaniker. Nun würde ich gerne wissen, ob sein Einkommen in die Berechnung einbezogen wird oder ob ich "ledig" angeben kann? Dann stellt sich allerdings das Problem, dass dann die 300€ Miete, die ich ihm monatlich überweise nicht mit angerechnet werden können oder? Kann mir jemand helfen? :/
5 Antworten
Du bist solange ledig, wie Du nicht verheiratet bist oder in einer sonstigen eigentragenen, eheähnlichen Partnerschaft lebst. Dabei ist es egal, ob Du mit Deinem Freund zusammenwohnst oder nicht. Und es wäre sogar egal, wenn er Millionär wäre.
Ansonsten müsste man die gleiche Regelung auch auf jede andere WG anwenden - das wäre ja katastrophal :-)
Soweit ich weiß, kannst Du die 300€ schon angeben. Es ist für das Amt nur wichtig, dass Du nicht in Wohneigentum Deiner Eltern lebst. Ich würde auf jeden Fall versuchen, die 300€ anzugeben. Du musst dafür nicht im Vertrag stehen, Du musst aber eine Meldebescheinigung vorlegen.
Bei der Bafögberechnung spielt des Einkommen des Freundes keine Rolle.
Und zum Thema Wohnen müßte es ausreichen, dass Du bei Deinem Freund unter dessen Anschrift gemeldet bist. Ansonsten macht ihr einen Untermietvertrag, da ja für Deinen Einzug eine Genehmigung des Vermieters vorliegt, ist dies ohne weiteres möglich.
Ich wohne auch mit meinem Freund zusammen und stehe nicht im Mietvertrag. Ein Untermietvertrag (Formular von immobilienscout) hat meinem Bafög Amt vollkommen gereicht
Beim BAföG-Bezug spielt es keine Rolle, ob du allein in einer Wohnung wohnst oder in einer WG o.ä... Hierbei gibt es keinen Begriff der "Bedarfsgemeinschaft"...
Du musst lediglich nachweisen, dass du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, um den dann "höheren" BAföG-Satz zu erhalten (höher, als wenn du noch bei den Eltern wohnen würdest)
Ob der Freund ein eigenes Einkommen hat ...und/oder in welcher Höhe, spielt also keine Rolle beim BAföG-Bezug.
Wenn du BAföG-Leistungen erhältst, musst du davon dann deine Lebenshaltungskosten bestreiten, zu der auch deine Miete bzw. dein Mietanteil gehören - wie hoch dieser tatsächlich ist, hat auf die BAföG-Höhe an sich keinen Einfluss....
Ledig ist richtig. Meines Erachtens nach, sind die 300€ trotzdem deine Miete, die du ja als Unkosten hast. Insofern hast du auch Anspruch.
Das würde ich auch so dem Amt erzählen. Wenn die sich komplett Querstellen, prüf mal in wie fern ein untermietvertrag mit deinem Freund oder ein neuer Vertrag mit beiden Namen im Vertrag möglich ist.
Alles klar super! Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
.... das Studentenwerk übernimmt ja nicht die Miete, es gibt doch nur eine läppische Pauschale gegen Nachweis, hier eben ein Bankbeleg.
Und im EWM wurde ja Dein Einzug mit entsprechender Bescheinigung des Freundes hinterlegt.
Viel Glück und prüfe ggf. ein Stipendium. Die Leistung ist doch meist üppiger und komplett geschenkt. Ich denke an die in Villigst.
Dankesehr! :)
Und da ich nicht im Mietvertrag stehe kann ich die 300€ Miete nicht als finanzielle Belastung angeben oder? Obwohl ich hier gemeldet bin und nicht mehr bei meiner Mutter