Wird bei der Größe (in Quadratmetern) der Wohnung das Bad mit gerechnet?
Hallo zusammen,
meine Wohnung ist recht klein und ich versuche gerade herauszufinden wie viel „echter“ Wohnraum mir zur Verfügung steht. In meinem Mietvertrag ist selbstverständlich eine Angabe der Größe meiner Wohnung enthalten, allerdings weiß ich nicht, ob das Bad mitgezählt wurde, es gilt ja rechtlich gesehen nicht als Wohnraum.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
8 Stimmen
8 Antworten
ob das Bad mitgezählt wurde es gilt ja rechtlich gesehen nicht als Wohnraum.
Sagt wer? Als Wohnraum gilt mietrechtlich "jeder Raum, der zum Führen eines eigenen Haushalts erforderlich ist und eine klar abgeschlossene Einheit darstellt", etwa als Wohnung oder Haus.
Geregelt ist das in § 2 I WoFlV.
Dazu zählen neben dem Bad natürlich auch die Grundflächen Küche, Diele/Flur, Abstellraum, Speisekammer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Balkon, Terrasse, Wirtschaftsraum...
Und selbstverständlich auch die Flächen unter eingebauter Dusche, Badewanne, Einbauküche, Einbauschrank, Heizkörpern, ...
Wie viel Bewegungsfläche dir noch zur Verfügung steht, wenn Bett, Schrank, Sofa usw. eingeräumt wären, bekommst du raus, wenn du dir einen Grundriß und dazu maßstabsgerechte Schablonen für die Einrichtungsgegenstrände herstellst und Planspiele machst: https://www.walk-umzuege.de/wp-content/uploads/2016/11/M%C3%B6belstellplan.pdf
G imager761
Ist doch logisch dass das Bad zur Wohnfläche gerechnet wird. Du musst nicht nur von dir und deiner kleinen Wohnung ausgehen, sondern in der Gesamtheit sehen.
Es gibt sehr viele Menschen ( Familien ) welche das Bad als 2. Wohnzimmer bezeichnen, z.B. als Wellness - Oase = Whirlpool in der Badewanne oder Superdusche mit allem drum und dran. Beim Toilettengang haben sie einen Zeitungsständer intrigiert. Der Aufenthalt von 1 - 3 Std. ist da normal, pro Tag. Grünpflanzen und Duftstoffe ergeben eine Wohlfühl -Oase. Es ist eben ein Aufenhaltsort.
Ich denke, dass sich deine Frage somit erübrigt hat.
Da wird alles mitgezählt, auch anteilig die Flächen von Balkonen und Terrassen.
Abzüge gibt es für Dachschrägen, abhängig von der Höhe des Kniestocks.
Da gehört die gesamte Wohnfläche dazu, also auch Bad und Küche und Balkon.