Betriebsrente lieber am Stück auszahlen oder in Raten? Steuernachteile?
Hallo,
wenn man die Option hat eine Betriebsrente in monatlichen Rentenzahlungen oder als Auszahlung zu bekommen und bei Auszahlung ob als Einmalzahlung oder in bis zu 12 Jahresraten - macht das bei Regelaltersrentnern einen steuerlichen Unterschied? Ich habe gehört, dass man die Betriebsrente komplett versteuern müsse?
Beispiel: Gesetzliche Rente monatlich 2.000€. Spart es viel Steuer wenn man die Betriebsrente bspw 12 Jahre lang (also 12x 10.000 €) anstelle in 1 Jahr (also 1x 120.000 €) auszahlen lässt? Kann man das irgendwie ausrechnen bzw online durchspielen wie sich der Steuersatz/Steuerlast verändert?
5 Antworten
Bei einer Einmalzahlung zahlt man durch die Steuerprogression mehr Steuern als wenn man die monatliche Zahlung wählt.
Für die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung wird bei einer Einmalzahlung der Betrag durch 120 Monate geteilt und man zahlt 10 Jahre lang Beiträge. Bei der monatlichen Auszahlung werden die Beiträge monatlich berechnet. In beiden Fällen wird ein Freibetrag von 5% der Bezugsgröße der Sozialversicherung (momentan 159,25 €) monatlich berücksichtigt. Bei der Aufteilung auf 12 Jahre würdest du also weniger Beiträge zahlen, weil der Freibetrag nicht auf 10, sondern auf 12 Jahre berechnet wird.
Fazit: Wenn du vor hast, länger als 12 Jahre deine Rente zu genießen und nicht sofort Geld brauchst, solltest du die monatliche Zahlung wählen.
ACHTUNG: 2 unterschiedliche steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertungen:
§40b EStG Direktversicherungen, Pensionskassenverträge bis 31.12.2004
§3.63 EStG alle Durchführungswege ab 01.01.2005
Hallo,
beruflich berate ich jeden meiner Kunden jetzt bei Abläufen:
bei Arbeitnehmer:
die Altverträge nach EStG 40 b mit Kapitalauszahlung, Freigrenzen von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bis ca. 159€ umgerechnete lebenslange Rente
bei Verträgen nach EStG 3.63 prüfen der gesetzlichen Rente, abgeschlossene Rentengarantiezeit, evt. Teilauszahlung und ergänzende lebenslange Rente zur DRV Rente oder
Auszahlung unter vollen Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträge und Aktienanlage, die dann auch weiterhin vererbbar bleibt, gilt auch für Fall 1 , wenn eine Sparplanauszahlung erfolgen soll unter vollen Vererbbarkeit.
Beste Grüße
Dickie59
die Pflegeversicherungsbeiträge waren schon immer zu 100% vom Versicherten zu tragen. Herzliche Grüße von der damaligen Sozialministerin der SPD!
Das stimmt. Bei der Krankenversicherung hat sich nur dahingehend etwas geändert, dass der „Grenzbetrag“ jetzt ein „Freibetrag“ geworden ist, so dass auch alle davon profitieren, die den Grenzbetrag übersteigen.
Ja, das kann sich über den progressiven Steuersatz auf die Höhe der Steuer auswirken. Je mehr Einkommen man in einem Jahr hat, desto höher der Steuersatz (bis zum Spitzensteuersatz).
Dann musst du erst einmal klären, ob du diese Option überhaupt hast.
Und da niemand weiß, ob er die nächsten 10 Jahre überhaupt noch lebt, kann das immer nur eine Prognose sein.
Aber dafür gibt es Steuerberater die das nach den heutigen Steuersätzen berechnen können. Wie die Sätze sich entwickeln könnten, weiß natürlich NIEMAND
Das lässt sich so nicht mit einem Satz beantworten, dazu braucht man dein persönliches steuerliches Situation, zudem spielt da auch die Krankenversicherung mit Beitragsforderungen mit, wenn man gesetzlich krankenversichert ist.
Hier kannst du dich mal informieren:
vom Grundsatz sind die Aussagen richtig in dem Link, nur es FEHLEN Gegenüberstellungen über den Nettonutzen mit und ohne Zusatzbeiträgen es Arbeitgebers zu einer privaten Rente! Es fhlt der Hinweis, das in der betrieblichen Altersvorsorge 159€ Monatsrente NICHT mit Sozialversicherungsbeiträgen, sonder erst ab den ersten EURO über die monatliche Rente verbeitragt wird! Es gibt sehr viel Renten die gerade in dem Bereich darunter liegen. Baken würde ich mit solchen Aussagen nicht benutzen, schon gar nicht eine Bank wie Hanseatic, die in anderem Bereichen tolle Sachen hat.
Der Freibetrag von 1/20-tel der BG (Bezugsgröße der SV) von momentan 159,25 € gilt nur für die Krankenversicherungsbeiträge, nicht für die Pflegeversicherung! Da die BG jedes Jahr steigt, steigt auch der Freibetrag.
Bei einer Einmalzahlung wird der Gesamtbetrag durch 120 geteilt, so dass man 10 Jahre lang auf den Anteil Beiträge zahlt, der den Freibetrag übersteigt.