Darf ich Autofahren mit Vorderfußstützschuh?
Hallo liebe Gemeinde.
Habe mir vor 2 Wochen den 5. MFK gebrochen, trage aktuell einen sogenannten (Vorderfußstützschuh) die Dinger mit dem mörder Plateu :)
Da ich aber wieder in 1-2 Wochen zum Büro fahren muss würde ich gerne Auto fahren !.
Der Bruch ist am linken (kupplungsfuß) und der rechte (gas, bremse) ist intakt!.
Habe auf einem Großen Parkplatz getestet, siehe da - das Kupplungstreten klappt problemlos.
Habe nur angst das ich von der Polizei gesehen werde (da ich an Krücken laufe) und sie mir den Führerschein einkassieren. Um den Arzt zu fragen müsste ich bis nächstewoche Donnerstag warten. Deswegen hier.
Danke im vorraus MFG MarcelK.
3 Antworten
Die StVO schreibt "geeignetes Schuhwerk" vor, daraus würde ich schließen, dass es dir NICHT erlaubt ist, mit dem Ding Auto zu fahren.
Ja, das stimmt. Habe ich auch gerade erst gelesen.
§ 2 Abs. 1 FeV : "Wer sich infolge körperlicher .... Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet."
Hierunter fallen die körperllichen Beeinträchtigungen, die die Sicherheit, sich sicher im Verkehr zu bewegen, beeinträchtigen. Vorübergehende Einschränkungen, z.B. Knochenbrüche infolge eines Unfalls, können Verkehrsuntüchtigkeit begründen. Ob also ein Gipsverband oder eine Schiene das sichere Führen eines Kfz ausschließen, hängt von den konkreten Umständen ab.
Gegenstand des durch § 2 Abs. 1 FeV normierten Gefährdungsverbotes ist die abstarkte Gefährdung. Hierzu reicht die Wahrscheinlichkeit aus, das infolge der Beeinträchtigung des Verkehrsteilnehmers zu einer Gefährdung einer anderen Person kommen könnte.
Wird durch diesen körperlichen Mangel eine andere Person oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert (konkret) gefährdet, so ist ein Verstoß nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a/b Strafgesetzbuch zu prüfen.
An die versicherungsrechtlichen Folgen im Schadensfall möchte ich gar nicht denken.
im Voraus - groß und nur ein R...
Du musst immer nur sicherstellen, dass du auch in Gefahrensituationen absolut "einsatzfähig" im Auto bist. Wenn etwas passiert, bist du ohnehin dran, weil du nicht "aus Versehen" im Auto sitzt, sondern immer vorsätzlich auf der Fahrerseite eingestiegen bist.
Alternative: Automatikfahrzeug ausleihen!
Okay vielendank.
Ja also mein Brems,gas Fuß ist komplett in Ordnung, also Notbremsungen sind kein Problem.
In Deutschland kann man sogar barfuß fahren - Ausnahme: Berufskraftfahrer.