Mit Kinderwagen im Gewitter unterwegs...
Mal angenommen ich bin mit meinem Sohn in seinem Buggy, der überwiegend aus Metall besteht am Rheinufer unterwegs. Plötzlich zieht ein Gewitter auf und es knallt recht heftig.
Die einzige Möglichkeit irgendwo in Sicherheit zu kommen ist ein einsames Wirtshaus. Das nächste Haus ist ca 10-15 Minuten Fußweg entfernt.
In diesem Wirtshaus findet gerade eine Feier mit geschlossener Gesellschaft statt.
Darf der Wirt uns den Zutritt verweigern?
Ist das nicht vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben bzw unterlassene Hilfeleistung?!
5 Antworten
Menschlich gesehen ist es meiner Meinung nach unterlassene Hilfeleistung. Rechtlich gesehen ist es das nicht. Das wäre es, wenn Du vom Blitz getroffen worden wärst und der Wirt Dir daraufhin jegliche Hilfe verweigert. So aber kann er von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selber entscheiden, wen er in sein Haus reinlässt und wen nicht. Anscheinend muss immer erst was passieren, bevor ein Gesetz greift.
Ein solches Verhalten geht mir nicht in den Kopf! Unglaublich... ich würde allerdings zusehen, dass keiner meiner Angehörigen dieses Wirtshaus betritt und die örtliche Zeitung würde sich mit Sicherheit auch um eine solche Story reißen ;-) Lass deiner Wut den freien Lauf, solange du ehrlich bleibst. Er soll ruhig merken wie nachlässig sein Verhalten war und das jegliches Verhalten ein Nachspiel haben KANN...
Wenn der wirt dir den Zutritt verweigert ist das eine grobe Unhöflichkeit - ich glaube so etwas macht kein Wirt(zumal es außer Dir noch um ein Kleinkind geht) das ist (ganz richtig) unterlassene Hilfeleistung!
nix gefährdet. der buggy hat gummiräder ist also nicht geerdet.du wirst eben nass, das ist aber nicht gefährlich und bedarf keiner hilfe.
So eine Aussage ist unverantwortlich. Gummiräder schützen nicht vor Blitzschlag. Ein Kinderwagen ist kein Faradayscher Käfig. Außerdem besteht für den Menschen, der den Kinderwagen beaufsichtigt oder schiebt gerade in der freien Natur eine erhebliche Gefahr.
Wenn der Blitz in einen Kinderwagen eischlägt, ist es egal was für Räder der hat.
Er ist nicht geschlossen wie ein Auto!
Mein Sohn wäre gegrillt und ich, da ich das Ding ja schiebe mit ihm!!!
Ja das ist glaub ich schon unterlassene Hilfeleistung.