Kann man zu Operation gezwungen werden wenn man ALG2 bekommt?

8 Antworten

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Die ARGE jemanden Zwingen eine oder mehrere Operationen zu machen um seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern?

NEIN!

Bestimmte medizinische Therapien und gerade Operationen, die immer mit einem mehr oder weniger großen gesundheitlichen Risiko verbunden sind, sind nicht von der grundsätzlichen Mitweirkungspflicht umfasst.

Setzt der Vermittler/SAchbearbeiter einen unter Druck, Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde; Prozess vor SG ist ein Selbstgänger.

VirtualSelf  25.09.2013, 14:26

Nachtrag: Zu finden ist das Ganze übrigens in § 65 Abs. 2 SGB I

Behandlungen und Untersuchungen,
...
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden.

Es kann dich keiner zu einer Operation zwingen,das ist einzig und allein deine ganz persönliche Entscheidung !!! Sie können aber deine Leistungen dann ganz einstellen,wenn du nicht wenigstens für 3 Stunden am Tag,der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen kannst. Dann würdest du kein ALG - 2 sondern Grundsicherung ( früher Sozialhilfe ) bekommen. Aber auch die werden dich nicht in Ruhe lassen,wenn nach einer oder mehreren Operationen deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann,wirst also nicht drum rum kommen. Das sind doch alles Operationen die Tag täglich ausgeführt werden,da muss man keine Angst haben oder es geht dir noch nicht schlecht genug.

VirtualSelf  25.09.2013, 20:48

Aber auch die werden dich nicht in Ruhe lassen,wenn nach einer oder mehreren Operationen deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann,wirst also nicht drum rum kommen.

Aber selbstverständlich.

Zwangs-OPs gibt es bei uns nicht.

Die Mitwirkungspflicht der §§ 60 SGB I ff endet gem § 65 SGB I vor der OP - und die Vorschriften des SGB I gelten im Grundsatz sowohl für das SGB II, als auch das SGB XII.

isomatte  25.09.2013, 21:29
@VirtualSelf

Da gebe ich dir ja auch Recht,das habe ich ja auch geschrieben,das es seine / ihre Entscheidung ist !!! Aber solche Operationen gehören zur alltäglichen Arbeit der Chirurgen und damit dürfte eine Gefahr für Leib und Leben ausgeschlossen sein. Eine Gefahr bei Eingriffen besteht immer,selbst wenn ich eine Zahnbehandlung bekommen würde,könnte etwas passieren. Wenn durch diese Operationen keine deutliche Verbesserung eintreten würde,so das die Arbeitsunfähigkeit weiter bestehen würde,sieht das anders aus. Selbst die Rentenversicherung verlangt alle Möglichkeiten auszuschöpfen,die einem zur Verfügung stehen,bevor eine eventuelle Rente gezahlt wird,Altersrente natürlich ausgenommen.

VirtualSelf  04.10.2013, 23:29
@isomatte

Aber solche Operationen gehören zur alltäglichen Arbeit der Chirurgen und damit dürfte eine Gefahr für Leib und Leben ausgeschlossen sein

Nein.
Erstens ist eine solche Gefahr ist selbst bei Routinneoperationen nicht ausgeschlossen und zweitens sind viele Operationen ein erhebliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Damit sind sie nicht von der Mitwirkungspflicht umfasst und dürfen auch nicht vom Rentenversicherungsträger gefordert werden.

Kein Mensch auf Erden kann dich zu einer OP zwingen! Auch nicht die lieben Leute der ARGE! Wenn sie sich das Einbilden wehr dich!!!

DerHans  25.09.2013, 12:29

Zwingen sicher nicht, aber das Leben wird unbequemer mit weniger Geld

VirtualSelf  25.09.2013, 12:32
@DerHans

Blödsinn.

OPs sind weit, weit jenseits jeder Mitwirkungspflicht.

Ne aber Reha .und wenn op sein muß, erst recht wegen Bandscheibe sagt das der doc.

kann nämlich gefährlich sein . .arge kann dich aber zu einem Amtsarzt noch schicken

Das glaube ich doch nicht... OPs sind nicht der Garant dass man arbeiten kann..