Wie Abrechnung ohne Heizzähler?
Kurz zur Situation: An den einzelnen Heizkörpern gibt es keine Zähler (soll nachgerüstet werden). Die Öltanks selbst haben auch keine Tankuhr (soll ebenfalls nachgerüstet werden), aber da die Tanks bei jeder Lieferung (einmal im Jahr) wieder ganz aufgefüllt werden ist ersichtlich wie viel Heizöl vom gesamten Haus (3 Mietparteien) über das Jahr verbraucht wurde. (Nämlich so viel, wie bei der nächsten Lieferung aufgefüllt wird.) Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Situation ist, ich suche jetzt aber nach einer Lösung wie ich fair für beide Seiten (!) dennoch eine Abrechnung erstellen kann. Denn dass die Mieter gar nicht zahlen, obwohl sie verbraucht haben, das kann doch auch nicht sein.
Ich habe beim Recherchieren im Internet immer wieder was von Umlageschlüsseln gelesen, dass nur max. 50% der Kosten nach qm umgelegt werden dürfen, und der Rest nach Verbrauch. Aber wie ermittelt man denn in meiner Situation den Verbrauch pro Mietpartei? Mir ist ebenfalls bewusst, dass ich in der Rechnung 15 % der Verbrauchskosten wegen fehlender Zähler abzuziehen habe. Ich blicke gar nicht mehr durch, und da die ehemaligen Mieter um die es sich handelt bereits seit Beginn sehr zahlungsunwillig waren und auch noch einige Monate Mietrückstände bereits anwaltlich angemahnt wurden will ich nicht schon wieder einen fehler in der Abrechnung machen. Bei der letzten sind wir auf fast 500 Euro Kosten sitzen geblieben, weil es Fehler in der Abrechnung gab, und die Mieter dann nach einer Weile wegen Verfristung gar nicht mehr zahlen mussten (und auch nicht aus Kulanz wenigstens einen Teil der Summe zu übernehmen bereit waren.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)
4 Antworten
Ich nehme mal an Du fragst als Vermieter.
Ab 3 Wohnungen bist Du eigentlich verpflichtet nach der Heizkostenverordnung (HKV). abzurechnen.
Wenn das, warum auch immer, nicht bzw. noch nicht möglich ist kann nach Wohnfläche abzgl. 15 % abgerechnet werden.
Grundlage für die Abrechnung ist jedoch das im Mietvertrag eine Vereinbarung existiert wonach der Mieter Heizkostenvorauszahlungen leistet.
Ist dort nichts vereinbart kannst Du Dir die ganze Mühe sparen.
Ebenso wenn vertraglich eine Pauschale auf Heizkosten vereinbart wurde. Dann mußt Du überhaupt nicht abrechnen.
Lies Dich mal hier durch
http://www.heizkostenverordnung.de/
Noch ein Tip, werde Mitglied bei Haus & Grund (Verband für Eigentümer und Vermieter). oder laß die Abrechnung von einer Firma machen. Bei nur 3 Wohnungen halten sich Kosten dafür in Grenzen.
außerdem zahlst der Mieter.
Im Wesentlichen wurde bereits alles gesagt. der Mieter hat ein Anrecht darauf, dass über seine Vorauszahlungen jährlich abgerechnet wird. Keine Vorauszahlung, keine Verpflichtung. das macht man aber eigentlich nur, wenn man warm vermietet. Solltetst Du dennoch keine Vorauszahlungen erhoben haben, kannst Du natürlich trotzdem abrechnen. und zwar nach qm, die Mieter haben dann das besagte Kürzungsrecht von 15 %. Die 50 % die Du recherchiert hast beziehen sich auf den Fall, dass Du Erfassungsgeräte installiert hast. Auch da wird nämlich ein bestimmter Prozentsatz nach qm abgerechnet, Der kann von Dir gewählt werden, in einer Spanne von mind. 30- max. 50 %.
Solltetst Du dennoch keine Vorauszahlungen erhoben haben, kannst Du natürlich trotzdem abrechnen
Und der Mieter muß nicht einen Cent zahlen, nicht mal Vorauszahlungen.
Hallo. Erst einmal möchte ich den vorherigen Schreibern natürlich recht geben. In diesem Fall muss die Abrechnung zu 100% nach Quadratmetern erfolgen und der Mieter hat das Recht davon pauschal 15% abzuziehen, das sind dann auf alle Fälle die Kosten auf denen Sie sitzenbleiben.
Zudem: 1) Sie schreiben dass die Zähler an den Heizungen und am Tank nachgerüstet werden sollen. Ich hätte mir eher gewünscht, dass Sie schreiben, dass diese Zähler sofort und unverzüglich angebracht werden. Solange sie das nicht tun wird jedes Jahr der Anwalt der Mieter grüßen. Und das auch zu recht. Sollten Sie, wie ich vermute der Vermieter sein, sind sie verpflichtet eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung zu erstellen. Und dies ist nur mit Mäßgeräten möglich.
Warum sollte ein Mieter aus Kulanz nach der Verjährung noch Geld an Sie zahlen? Bei einer Antwort steht auch etwas von fairen Mietern. Vorhandene Messgeräte = höchstwahrscheinlich korrekte Abrechnung = hoffentlich zufriedene Mieter
Aktuelle Situation = falsche Abrechnung = kein Geld und unzufriedene Mieter.
Sorry wenn ich dies so hart schreibe, aber jeder ist für seine Dinge selber zuständig und wenn die Abrechnung (so lese ich das heraus) durch Sie erstellt wird und die notwendigen Geräte und eventuell das notwendige Wissen nicht vorhanden ist müssen Sie sich dementspprechend hilfe holen um eine rechtssichere Abrechnung zu erstellen.
Diese Frage können wir dir nicht beantworten. Wenn du im MV keinen Hinweis findest - wie Kollegin Anitari schon schrieb - kannst du auch würfeln doer dir sonst was "gerechtes" ausdenken. Wenn du keine fairen Mieter hast wirst du immer draufzahlen. Die Menschen sind schlecht. Nach Zählereinbau kehrt Ruhe ein. Viel Glück.