Wirtschaftlicher Totalschaden was beachten beim Verkauf?
Hallo habe ein Auto den ich verkaufen möchte.
Der Wagen hatte einen W.Totalschaden was aber repariert wurde.Es war halt mehr oder weniger karosserieschaden also nichts technisches.Der schaden war an der Front aber Motor und die ganzen technischen sachen sind hinten (Smart forfour)
Möchte das auto jetzt verkaufen was muss ich da beachten ich möchte halt nacher kein ärger haben.Reicht es wenn ich reparierter unfallfahrzeug schreibe?Habe natürlich keine Rechnung von der reperatur.
3 Antworten
Du schreibst alle Teile die getauscht oder gerichtet worden in den Verkaufstext hinein. Am besten Alle Teile incl. der Schrauben und Unterlegscheiben. Dann kann nachher keiner sagen, dass du etwas verschwiegen hast. Da du keine Reparaturrechnung hast, gehe ich davon aus, das du die Reparatur zusammen mit einem Freund selber gemacht hast. Auch das gehört in den Verkaufstext.
Dann schreibe genau das, dann kann später keiner sagen, du hättest etwas verheimlicht.
Du läufst Gefahr den Unfallschaden zu bagatellisieren („Es war halt mehr oder weniger karosserieschaden also nichts technisches.“).
Es ist deine Pflicht, den Käufer über sämtliche wesentlichen Umstände des Unfallschadens zu informieren, d.h. das wahre Ausmaß des Unfalls ungeschmälert zu offenbaren. Es wäre arglistige Täuschung durch den Verkäufer, wenn er das vollständige Ausmaß der Vorbeschädigung nachweislich kennt, aber dem Käufer nicht offenbart. Für eine Verniedlichung oder Bagatellisierung wärst du im Streitfall haftbar.
Nicht fachmännisch behobene Unfallschäden stellen einen Sachmangel dar. Daraus können sich Ansprüche ergeben, die der Käufer gegen dich als Verkäufer im Zweifel geltend machen kann.
Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für ihm nachweislich bekannte Unfallschäden, die er nicht vor dem Kaufvertragsschluss dem Käufer mitgeteilt hat.
Also sollte im Kaufvertrag schon detailliert stehen, was erneuert und gerichtet wurde.
https://autokaufrecht-frankfurt.de/autokauf-und-unfallschaden/
Auf jedenfall das Fahrzeug als "reparierten Unfallschaden" verkaufen. Dazu sämtliche vorhandenen Rechnungen und auch im Kaufvertrag nochmal alles auflisten. Dazu der Vermerk, dass du sämtliche Angaben ohne Garantie auf Vollständigkeit gemacht hast. So kann dir im Nachgang keiner ans beim pinkeln. Ich schreibe bei Autokaufverträgen immer folgendes rein:
"Privatverkauf. KEINERLEI Garantie, Gewährleistung, Umtausch, Rücknahme, Nachbesserung, ect. Die Sachmängelhaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen!"
Nein habe es reparieren lassen in einem werkstatt