Mietnomade rauseckeln ...?
Hallo,
wäre sehr dankbar für Eure Meinung / Hilfe/ Euren Rat:
- Mieterin (einzelne Frau, 50 m² 2-Zimmer Wohnung) hat die Miete nicht mehr gezahlt
- Kündigung wurde ausgesprochen
- Gerichtstermin fand statt - Urteil: Kündigung war rechtens d.h. Mieter ist rechtmäßig gekündigt worden (= Versäumnisurteil d.h. Berufung nicht möglich)
- Mieterin ist immer noch in der Wohnung und bewegt sich nicht
Bei korrektem Vorgehen muß ich jetzt mit einem Räumungstitel einen Gerichtsvollzieher beauftagen der dann mit Schlüsseldienst, Polizei und Ordnungsbehörde die Mieterin vor die Tür setzt. Nur so ist das nach deutschem Recht möglich - das dauert aber und kostet.
Mein Gedanke:
die Wohnung gehört formell meiner Frau allein. Meine Frau macht jetzt einen neuen Mietvertrag mit mir. Als Eigentümerin läßt meine Frau das Türschloß wechseln, gibt einen Schlüssel dem Mietschmarotzer der noch drinn ist und einen mir als neuem Mieter mit rechtskräftigem Mietvertrag - d.h. wir schmeißen den Mietschmarotzer nicht rechtswidrig eigenmächtig raus, aber ich bin auch drinn und möglicherweise versteht man sich (in dieser neu gegründetern WG) nicht soooo gut ..... ?!! Und mich mit meinem Mietvertrag aus der Wohnung rausbekommen kann man doch nur nach Klageverfahren mit Räumungstitel und Gerichtsvollzieher ...
darf meine Frau als Eigentümerin das Schloß auswechseln ? Einen Schlüssel des neuen Schlosses bekommt ja der Mietschmarotzer. Aber der Vorgang des Schloßwechsels durch den Eigentümer (jetzt - d.h. nach Gerichtsbeschluß dass Kündigung ordnungsgemäß war und Mieter eigentlich raus sein muß) - ist das rechtens ? Der Mietschmarotzer ist ja eigentlich kein Mieter mehr (weil gekündigt und durch Gerichtsbeschluß entschieden: ordnungsgemäß gekündigt !) sondern nur noch vorübergehend in der Wohnung (die er quasi besetzt hält) weil die Räumung mittels Gerichtsvollzieher halt paar Wochen Verwaltungsaufwand dauert
Was haltet Ihr von meinen Gedanken ??
Vielen Dank im voraus
JoeDimple
10 Antworten
Das ist eine unzulässige Rechtsausübung und führt nicht zum erwünschten Erfolg. Damit würdest du im Falle eines Rechtsstreits auf die Nase fallen. Denn der zwischen dir und deiner Frau geschlossene Mietvertrag wäre schon nichtig (§ 138 BGB).
Ihr ist bekannt, dass der "Mietnomade" noch in dem Mietobjekt ist und ein Einzug daher nur scheitern kann. Ohne rechtswirksames Mietverhältnis sind euch dann wieder die Hände gebunden.
Und nein, deine Frau als Eigentümerin darf nicht einfach das Schloss wechseln.
Der Gesetzgeber hat sich bei dem festgelegten Weg schon etwas gedacht.
Deine Ideen klingen gut, du solltest die Frage aber vielleicht noch einmal einem Anwalt stellen.
So direkt lässt sich dagegen nichts einwenden.
Aber warum möchtest du das Schloß austauschen wenn du ihr sowieso wieder einen Schlüssel gibst?
Könnstest doch einfach das alte behalten.
Also ich glaube nicht was ich hier lese. Das was du vor hast ist illegal und absolut verachtenswert. Auch wenn der Mietnomade nicht mehr hier sein dürfte, ist er es doch noch und da hast du weder Schlösser auszutauschen, noch dich mit einem ungültigen Mietvertrag selber reinzusetzen. Eine Anzeige und deine Entfernung aus der Wohnung mit Polizei ginge schneller als eine Delogierung! Was machst du denn, wenn dein Mietnomade plötzlich die ganze Miete hinlegt? teilen? g Du hast doch bis jetzt alles so gemacht wie es sein soll, da würde ich auch den letzten Schritt einer Zwangsdelogierung gehen. Auf die paar Wochen wird es schon nicht mehr ankommen.
Du hast sowas anscheinend noch nie mitgemacht, sonst käme da nicht so ein Kommentar. Diese Leute bringen die Vermieter absichtlich und wissentlich in größte Schwierigkeiten. Das ist Verachtenswert. Und das deutsche "Rechtssystem" spielt ihnen noch durch seine Bürokratie und Lahmheit in die Hände.
Ich habs selber erlebt, wir haben über ein Jahr mit dem "offiziellen Weg" herumgehampelt, d.h. ein Jahr keine Miete, die Wohnung total kaputt, tausende Euros kosten für Gerichtsvollzieher, Spedition etc.
Mit dem Gerichtstitel können wir uns die nächsten 30 Jahre den allerwertesten abwischen.
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zu den einzelnen Beiträgen folgendes:
•das Schloß müßte ich tauschen lassen, weil wir vom jetzigen Schloß keinen Schlüssel haben sondern nur der Mietschmarotzer. Von der Wohnungseingangstür ist meine Frau die Eigentümerin, dass Schloss läßt sich Wechseln ohne die Wohnung zu betreten, der Mietschmarotzer bekommt umgehend auch einen Schlüssel zum Schloß Rechtlich ist der (vor Gericht unterlegende) EX-Mieter doch auch kein Mieter mehr sondern mehr ein Wohnungsbesetzer - alles was Mietrecht ist gilt doch hier nicht mehr ??
•wieso wäre der Mietvertrag mit meiner Frau nichtig ? (§ 138 = sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher). Meine Frau hat vom Gericht das Urteil das besagt, dass in der Wohnung eigentlich keiner mehr drinn sein darf. Sie weiß aber, dass der Mietschmarotzer wahrscheinlich noch drinn ist - und vermietet trotzdem an mich. Sittenwidriges Rechtsgeschäft ? Wer soll meine Frau den verklagen deswegen ? Ich könnte sie verklagen, weil sie mir eine Wohnung vermietet hat, die noch nicht frei ist. Ich werd sie aber natürlich nicht verklagen. Kann der Mietschmarotzer (der in der Wohnung eigentlich gar nicht mehr sein darf) Sie verklagen weil sie mit mir ein sittenwidriges Geschäft gemacht hat ?? - Glaub ich nicht. Wenn doch bin ich doch nicht raus aus der Wohnung sofort bei Klageerhebung sondern erst viel später, wenn über die Klage Urteil gefällt wurde.
Kompliziert, ´ne ?! - Drum freu ich mich über jede Antwort
Gruß JoeDimple
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zu den einzelnen Beiträgen folgendes:
das Schloß müßte ich tauschen lassen, weil wir vom jetzigen Schloß keinen Schlüssel haben sondern nur der Mietschmarotzer. Von der Wohnungseingangstür ist meine Frau die Eigentümerin, dass Schloss läßt sich Wechseln ohne die Wohnung zu betreten, der Mietschmarotzer bekommt umgehend auch einen Schlüssel zum Schloß Rechtlich ist der (vor Gericht unterlegende) EX-Mieter doch auch kein Mieter mehr sondern mehr ein Wohnungsbesetzer - alles was Mietrecht ist gilt doch hier nicht mehr ??
wieso wäre der Mietvertrag mit meiner Frau nichtig ? (§ 138 = sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher). Meine Frau hat vom Gericht das Urteil das besagt, dass in der Wohnung eigentlich keiner mehr drinn sein darf. Sie weiß aber, dass der Mietschmarotzer wahrscheinlich noch drinn ist - und vermietet trotzdem an mich. Sittenwidriges Rechtsgeschäft ? Wer soll meine Frau den verklagen deswegen ? Ich könnte sie verklagen, weil sie mir eine Wohnung vermietet hat, die noch nicht frei ist. Ich werd sie aber natürlich nicht verklagen. Kann der Mietschmarotzer (der in der Wohnung eigentlich gar nicht mehr sein darf) Sie verklagen weil sie mit mir ein sittenwidriges Geschäft gemacht hat ?? - Glaub ich nicht. Wenn doch bin ich doch nicht raus aus der Wohnung sofort bei Klageerhebung sondern erst viel später, wenn über die Klage Urteil gefällt wurde.
Kompliziert, ´ne ?! - Drum freu ich mich über jede Antwort
Gruß JoeDimple