Wieviel Überstunden sind erlaubt?

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Rein rechtlich beurteilt - unabhängig davon, wie Du Deine Rechte gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst (der leidige Gegensatz von "Recht haben" und "Recht bekommen"):

Wenn Du einen Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden hast, musst Du auch nicht mehr als diese 20 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber kann von Dir keine Überstunden verlangen - außer, es handelt sich um einen echten Notfall, der Überstunden zwingend erforderlich macht; "Personalmangel" alleine berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Anordnung von Überstunden. Das gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, auch für Vollzeitkräfte, besonders aber für Teilzeitkräfte, die in der Regel nicht ohne Grund, sondern ganz bewusst nur einen Teil ihrer Arbeitskraft anbieten!

Du bist für die Zeiten der Anwesenheit, die der Arbeitgeber von Dir verlangt zu bezahlen! Wenn Du bereits um 6 Uhr erscheinen musst, ist das auch der Beginn Deiner zu bezahlenden Arbeitszeit; das gilt auch für das Ende!

Für Deine Überstunden hast Du grundsätzlich ein Anrecht auf die auch sonst übliche Bezahlung; wenn es dazu im Arbeitsvertrag keine Regelung gibt, gründet sich Dein Anspruch auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" Satz 1: "Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." Mit anderen Worten: Für Deine Mehrarbeit hast Du entsprechend das zu bekommen, was Du auch für Deine "normale" Arbeit bekommst (wenn es nach Arbeits- oder Tarifvertrag nicht zusätzlich noch Zuschläge gibt).

Wenn Deine Arbeitstage in der Woche und die Lage Deiner täglichen Arbeitsstunden nicht vertraglich festgelegt worden sind, hat Dein Arbeitgeber ein entsprechendes Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers". Darin heißt es in Satz 1, dass er "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen" kann.

Für Dich ist in diesem Satz die Formulierung "nach billigem Ermessen" wichtig, denn die besagt, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen zwingend die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss: er darf also nicht ohne Rücksicht auf Dich, ohne Berücksichtigung Deiner Situation (z.B. minderjährige Kinder, die betreut werden müssen) seine Anordnungen (z.B. Deine Einteilung in den Schichtplan) treffen.

Aber - wie gesagt -, es kommt jetzt darauf an, inwieweit Du Deine Rechte gegenüber Deinem Arbeitgeber - in der persönlichen Konfrontation - einfordern kannst.

lughana 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 05:26

In meinem Vertrag steht folgender Satz: Die Firma ist berechtigt, der Mitarbeiterin unter Wahrung ihrer Interessen bei Bedarf eine andere ihrer Ausbildung entsprechende, gleichwertige Tätigkeit,ggf. auch unter einer zumutbaren Abänderung des Arbeitsortes und/oder der Lage der Arbeitszeit zu übertragen...

Also darf mein AG dadurch mir jetzt soviel aufbrummen? ich hab das nämlich angesprochen und da wurde mir gesagt "Sie haben ja einen 20Std vertrag, da ist es doch normal dass Sie 30-40/Std die Woche arbeiten"

Familiengerd  27.03.2015, 12:08
@lughana

Zu den Formulierungen im Vertrag:

Danach hat der Arbeitgeber sich das Recht vorbehalten, Dich auch mit anderen (gleichwertige) Aufgaben zu betrauen, Dich an einen anderen Arbeitsort zu versetzen und zu bestimmen, an welchen Werktagen und zu welchen Uhrzeiten Du Deine Arbeitszeit zu leisten hast - alles im Rahmen der "Zumutbarkeit" (damit ist das billige Ermessen aus der Gewerbeordnung gemeint, auf die ich in meiner Antwort schon hingewiesen haben).

Zur Arbeitsdauer:

Die Aussage "Sie haben ja einen 20Std vertrag, da ist es doch normal dass Sie 30-40/Std die Woche arbeiten" ist völliger Unsinn, das ist eben nicht "normal": 20 Stunden sind 20 Stunden - basta!!!

Du musst nicht eine einzige Stunde länger arbeiten - es sei denn, Mehrarbeit ist vorübergehend unumgänglich, weil ohne sie z.B. ein für den Betrieb überlebenswichtiger Auftrag nicht erledigt werden könnte oder weil beispielsweise wegen Überschwemmung ein Lager geräumt werden muss (also ein echter Notfall). Ohne solche besonderen Ausnahmen - das frühere Erscheinen-müssen, dauernder Personalmangel zählen nicht dazu! - brauchst Du keine Mehrarbeit zu leisten! Wenn Du sie aber leistest, muss sie auch bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden!

Das gilt (nach durchgängiger Rechtsprechung) vor allem für Teilzeitkräfte, die ja nicht umsonst nur einen Teil ihrer Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen wollen.

oi weh, würde meine Freundin sagen.


Da stimmt aber so einiges nicht. wenn Dienstbeginn 7.00, dann 6.00 anfangen, bezahlung erst ab 7.15.  Falsch.


Mittags bis 14 offiziell, inoffiziell aber a uch 15.00   Falsch.


Gut, das 7.00/7.15 und 14.00/ 14.15 scheint sich ja bei Bezahlung auszugleichen. Wäre dann okay.


Aber auch. wenn die dauernd so Überstunden reinbasteln, dann ist das doch nicht mehr der mit 20 Stunden vereinbarte TZ-Vertrag. 


Das m it der Samstagsarbeit.. nun gut, hast Du eine schriftliche Regelung dazu? Ansonsten kann man Dich schon so einteilen, wie der AG es benötigt.

Doof, aber leider wahr.


generell dachte ich jetzt: nicht der dollste Job?  Ja, man ist froh, wenn man einen Job hat, aber deswegen muss mannicht jede Kröte schlucken.


Habt Ihr einen Betriebsrat? Bist Du vielleicht Gewerkschaftmitglied? Oder hast eine Rechtsschutz inkl. Arbeitsrecht,dass Du Dich zumindest mal informieren könntest? 


Gewerkschaft ist sonst auch ein guter Anlaufpunkt.


vergessen. dabei gehe ich davon aus, dass natürlich zuerst mal die probleme angesprochen werden bei Vorgesetzem.

Da musst du unbedingt mit deinem Filial-Leiter sprechen.

Das kommt oft vor wenn Personal fehlt oder auch  wenn nur an Personal gespart wird...Besser zusammen reden und ihm deine Probleme schildern.

Reisekoffer3a  19.03.2015, 11:33

Bei Discounter`n hat das nicht allein der Filialleiter zu entscheiden,

sondern auch der nächste Vorgesetzte, das dürfte wohl der Bereichsleiter sein. Der Druck wird i m m er von oben nach

unten weitergegeben!! In diesem Fall kann die Betroffene

bestimmt nichts dafür das zu wenig Personal da ist. Das ist

allein Sache der Geschäftsführung (den Vorgesetzten !)

Was selbst sehr lange beim Discounter beschäftigt !

Grundsätzlich müssen dir die Überstunden ausbezahlt werden oder

in Freizeit ausgeglichen werden.

Du mußt darauf bestehen. Welcher Discounter ist es denn ?!

Habe selbst sehr viel Jahre beim Discoubter gearbeitet.

Ansonsten gilt der Rat, wenn dir die vielen Überstunden zu viel werden

den Job wechseln, sonst machst du dich kaputt !!

Es ist schon mal nicht rechtens, dass Du um 6 anfangen musst und erst ab 7:15 bezahlt wird, nachmittags das selbe. Seit dem Mindestlohngesetzt ist eine minutengenaue Abrechnung vorgeschrieben. Sprich mit Deinem/Deiner Vorgesetzen darüber.