Durch Überstunden Recht auf Vertrag mit höherer Anzahl an Stunden?

3 Antworten

ob ich ein recht habe das mein Vertrag irgendwann auf diese Std Anzahl hochgestellt werden kann

Ja - aber nur unter bestimmten Voraussetzung!

Zum Einen muss die Erbringung der Überstunden dauerhaft und über einen längeren Zeitraum (der ist nicht bestimmt, aber etwa 1 Jahr ist anzunehmen) erfolgt sein.

Zum Anderen kommt es auf die konkreten Umstände der Leistung von Überstunden an: Entstehen sie z.B. dadurch, dass eine zusätzliche Aufgabe vom Arbeitgeber im Wege seines Weisungsrechts delegiert wurde, ohne dass es zu einer Vertragsänderung gekommen ist, so kann er seine Weisung auch wieder zurück nehmen, und es besteht dann kein Anspruch auf Beibehaltung der durch die zusätzliche Aufgabe bedingten Überstunden.

Es gibt zu diesem Problem mehrere entsprechende Urteile.

Im Übrigen handelt es sich um einen - allerdings irregulären - Trick so mancher Arbeitgeber: Teilzeitarbeitnehmer länger als vereinbart arbeiten zu lassen, im Fall von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Urlaubsentgelt dann aber nur die vereinbarte geringere Stundenzahl zu Grunde zu legen, um Geld zu sparen.

Das ist aber - worauf noname68 in der Antwort schon hingewiesen hat - nicht rechtskonform, weil in diesem Fall im Wege der Durchschnittsberechnung oder der Berechnung nach dem Entgelt-/Lohnausfallprinzip die regelmäßig geleisteten Überstunden mit zu berücksichtigen sind.

wenn diese 120-130 stunden über mehr als 3 monate regelmäßig anfallen, dann hast du z.b. bei entgeltfortzahlung (krankheit/urlaub/feiertag) auch anspruch auf die bezahlung der ausgefallenen stunden in diesem umfang. einen gesetzlichen anspruch auf eine vertragliche änderung hast du zwar nicht, aber duch dieses durchschnitts-prinzip ist eine de-fakto etablierte vertragsänderung.

aber das ist wohl eine der maschen von vermeintlich "schlauen" chefs, auf kosten der mitarbeiter die beazhlung zu drücken. wer das einfordert oder sich zur wehr setzt, fliegt. nimm doch mal das stichwort "betriebsrat" auf der arbeit in den mund und beobachte die reaktionen.

david7742 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 17:30

ja das läuf seit einem Jahr so ich bin ja froh das ich mehr arbeiten kann so ist es nicht es geht halt darum mir dann wenigstens die 120 std vertraglich zu sicher aber wenn es für soetwas kein recht gibt dann habe ich wohl keine Chance betriebsrat gibt es bei uns nicht

Familiengerd  11.03.2016, 17:50
@david7742

Wenn es sich tatsächlich "nur" um regelmäßige Überstunden über einen so langen Zeitraum handelt (nicht verbunden mit zusätzlich zugewiesenen Aufgaben, die der Arbeitgeber Dir wieder wegnehmen kann), dann ist ein einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags mit 120 oder 130 Monatsstunden entstanden.

Kajto  11.03.2016, 17:57
@david7742

abhängig von der Betriebsgröße kann ich Dir nur empfehlen das Wort "Betriebsrat" auch nicht in den Mund zu nehmen.

Das Deutsche Recht schützt den Arbeitnehmer zwar umfangreich, aber eben nur auf dem Papier und in der Wirklichkeit eher selten.

Und wenn man nicht zwingend auf die "Abschussliste" will, lässt man das besser. Auch wenn der Chef es nicht hört, aber "Das größte Schwein im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant"

Das ist natürlich kein rechtlich korrekter Rat nur einer aus der gelebten Praxis, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten will.

LEIDER!

Familiengerd  11.03.2016, 18:02
@Kajto

Na ja ...

Es gibt einige Gerichtsurteile die bestätigen dass eine Teilzeitkraft die über längere Zeit regelmäßig Überstunden macht ein Recht auf einen Vollzeitjob hat.

Dadurch dass der AG den Teilzeitarbeitnehmer permanent Überstunden arbeiten lässt, ist durch dieses konkludente Handeln ein Vollzeitvertrag entstanden.