Nachtdienst vor Urlaubstag
Hallo zusammen, ich komme heute mit folgender Frage zu euch: Meine Freundin arbeitet als examinierte Pflegefachkraft in einem Altenheim. Sie hat am 21.9 ihren ersten Urlaubstag. Am 20 soll sie noch eine Nachtschicht machen die um 22 Uhr am 20 beginnt und um 6 Uhr am 21 endet. Der letzte Arbeitstag ragt also in den ersten Urlaubstag rein. Ist das erlaubt? Wenn nicht, welche Paragraphen, Gerichtsurteile gibt es dazu?
Vielen dank im voraus für alle Antworten.
8 Antworten
@Visselfrager, gleiches hat mir heute ein Anwalt bestätigt. Es ist verboten. §8 Bundesurlaubsgesetz. Die Begründung ist die gleiche wie unten beschrieben.
Hallo Byte222, wäre ja auch noch schöner, im Urlaub arbeiten! :-) Lieber Gruß Visselfrager
Der Tag, an dem Dienstbeginn ist, zählt als Arbeitstag.
Bis dahin sind es noch 4 Wochen. Das ist doch Zeit genung, um mit Kollegen die Schicht zu tauschen oder mit demjenigen, der Dienspläne erstellt, ein Gespräch zu führen.
Ich schätze, dass dafür der erste eigentliche Arbeitstag dafür noch Urlaub ist, zumindest bis 6 Uhr
Es geht nicht um pingeligkeit ob sie da nun arbeiten soll. Ich möchte wissen ob es nicht irgendwo im Arbeitnehmerschutz oder Arbeitschutzgesetz festgelegt ist ob das erlaubt ist. Meines Erachtens hat sie zwar bis 0:00 Uhr am 20 einen Arbeitstag aber ein Kalenderttag beginnt um 0:00 uhr und da hat sie Urlaub. Und ich möchte nur wissen was da genau erlaubt ist und was nicht und würde mich freuen wenn da jemand etwas schreibt der konkretes darüber weis.
Hallo, nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§1). Da deine Kollegin aber am 21.09. 6 Stunden für den Nachtdienst bezahlt bekommt, wird ihr also an dem Tag nicht der Erholungsurlaub bezahlt. Sonst müsste sie ja doppelt bezahlt werden. Im § 3 steht weiter, das der Urlaubstag ein Werktag ist und als Werktag die Kalendertage gelten, die keine Sonn- oder Feiertage sind. Ein Urlaubstag muss also ein Kalendertag sein. Der Kalendertag geht von 0.00 Uhr am 21.09. bis 23.59 Uhr am 21.09.. Damit ist es nicht rechtens, dass an den Tag an dem noch gearbeitet wurde, Urlaub genommen werden muss. Liebe Grüße Visselfrager